
Der ehemalige Konvent und die Klosterkirche St. Urban gehören dem Kanton Luzern. Die Kirchgemeinde St. Urban darf die Kirche und ihre Räumlichkeiten auch nach Ablösung der Kollaturverpflichtung gratis nutzen.
Bild: Markus Mathis
SP stemmte sich gegen die 7,5 Millionen Franken für die Kirchgemeinde St. Urban
Das Luzerner Kantonsparlament beschloss, die Kollaturverpflichtung aus dem 19. Jahrhundert aufzulösen – zuvor scheiterte ein Rückweisungsantrag, um die Entschädigung an die Kirchgemeinde St. Urban neu zu verhandeln.
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