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Ehemaliger FCL-Präsident verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen den ehemaligen FCL-Präsidenten abgeschlossen. Sie hat Stefan Wolf wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat den ehemaligen FCL-Präsidenten Stefan Wolf wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Er hat eine Busse von 2000 Franken und amtliche Gebühren von 620 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Luzern schreibt am Mittwoch: «Mit Verfügung vom 16. Juli 2024 wurde durch die Luzerner Polizei den Gesuchstellerinnen FC Luzern-Innerschweiz AG sowie der swissporarena events ag, beide vertreten durch deren Präsidenten des FC Luzern, die Fussball-Spielbewilligung für die Vorrunde der Saison 2024/25 erteilt.» Darin sei unter anderem verfügt worden, dass der Sicherheitsdienst verpflichtet ist, die Matchbesucherinnen und –besucher unabhängig von einem konkreten Verdacht zu kontrollieren.

Nachdem es am 19. Oktober 2024 in Bern im Nachgang zum Fussballspiel zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Luzern zu Gewalttätigkeiten kam, hat die Luzerner Polizei gemäss dem Kaskadenmodell eine Massnahme der Stufe 3 erlassen. In einer Verfügung gegenüber der FC Luzern-Innerschweiz AG und der swissporarena events ag wurde festgehalten, dass für das Fussballspiel des FC Luzern gegen Yverdon Sport Club vom 26. Oktober 2024 unter anderem koordinierte Fanaktionen verboten sind.

Am 26. Oktober 2024 erfolgte der Einlass der FCL-Fans ohne jegliche Kontrolle und vor Beginn des Fussballspiels kam es zu verbotenen «koordinierten Fanaktionen», so die Staatsanwaltschaft.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass der ehemalige FCL-Präsident verpflichtet gewesen wäre dafür zu sorgen, dass bei der Eingangskontrolle Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Dabei hätte man den Besuchern die Gegenstände, welche nach der Stadionordnung verboten sind – bzw. welche offensichtlich zu koordinierten Fanaktionen dienten, abnehmen müssen. Indem man die FCL-Fans mit den sichtbar mitgetragenen Fanutensilien passieren liess, ermöglichte man ihnen eine koordinierte Fanaktion, obwohl dies hätte verhindert werden können.(zfo)