Kommission stimmt dem Entwurf zum ersten Aargauer Sportgesetz zu
Der Kanton Aargau gibt jedes Jahr rund 16 Millionen Franken für die Sportförderung aus. Der Grossteil des Geldes wird für den Bau und die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die gesetzliche Grundlage dafür sind vor allem zwei Verordnungen.
Im Februar präsentierte der abtretende Sportdirektor Alex Hürzeler (SVP) das erste Aargauer Sportgesetz. Er sprach von einem «schlanken Rahmengesetz». Es soll 16 Paragrafen mit wenigen festen Verpflichtungen beinhalten.
Nun hat die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) die drei Stossrichtungen des Sportgesetzes gutgeheissen.
Koordination im Bereich der Sportinfrastrukturen
Die steigenden Bevölkerungszahlen, die knappen finanziellen Mittel sowie der Mangel an Flächen für Sportanlagen seien gemäss Mitteilung des Kantons wichtige Argumente, die für die Erstellung eines kantonalen sowie regionalen Sportinfrastrukturkonzepts sprechen. Weiter heisst es, dass der Kanton und die Gemeinden den im Breitensport tätigen Organisationen ihre Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen sollen.
Sportethische Grundsätze
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder unterstützt eine Regelung, die sich an der Ethik-Charta von Swiss Olympic orientiert: «Der Kanton und die Gemeinden treten ein für Fairness, Sicherheit, Gleichbehandlung, Integration und Inklusion im Sport.»
Finanzierung
Das Sportgesetz ermöglicht, bei Bedarf Projekte von besonderem kantonalem Interesse auch mit Geldern aus dem Kantonsbudget und nicht nur aus dem Swisslos-Fonds finanziell zu unterstützen. Auf diese Weise soll die Verlässlichkeit des Kantons im Bereich der Sportförderung erhöht werden, heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Zudem sollen Unterstützungsbeiträge mit der Einhaltung der sportethischen Grundsätze verknüpft und Rückforderungen ermöglicht werden, wenn diese verletzt wurden.
Das Sportgesetz wird voraussichtlich im November 2024 im Grossen Rat diskutiert.(fan)