Stadt Luzern erwartet nach Gerichtsurteil zu Finanzausgleich Geld vom Kanton
Die Stadt Luzern erwartet vom Kanton Rückzahlungen von mehreren Millionen Franken. Grund dafür ist ein Urteil des Kantonsgerichts, das der Stadt und mehreren Gemeinden Recht gegeben hatte im Streit um die Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) (wir berichteten).
Beschwerde gegen die damals festgelegten Finanzausgleichszahlungen eingelegt hatten die Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen, Schenkon und die Stadt Luzern. Das Kantonsgericht gab ihnen Recht. Es rügte, der Kanton habe die Erlasse, auf die er sich beim Finanzausgleich berief, angewendet, bevor diese in Kraft getreten waren.
Das Gericht habe darauf verzichtet, die Sache an den Regierungsrat als Vorinstanz zurückzuweisen, teilt die Stadt Luzern mit. Stattdessen habe es die Beschwerde gutgeheissen und das Finanzdepartement des Kantons Luzern angewiesen, die Finanzausgleichsbeträge neu festzusetzen. Die Stadt Luzern gehe davon aus, dass sie mit einer nachträglichen Zahlung des Kantons im Umfang von mehreren Millionen Franken rechnen könne. Das Urteil führe dazu, dass für die prozessführenden Gemeinden der Finanzausgleich 2020 nach altem Recht zu berechnen sei.
Vor Bundesgericht ist ein weiteres Verfahren der Stadt Luzern hängig. Dabei geht es um die Frage, ob die finanziellen Auswirkungen der AFR18 korrekt dargestellt wurden. Das höchste Gericht befasst sich gemäss der Mitteilung damit, ob das Kantonsgericht diese Frage zu Recht offengelassen hat. (sda)