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Für geregelte Daten – das Statistikgesetz kommt in den Grossen Rat 

Der Vorschlag des Regierungsrats sei zu wenig präzise, monierten in der Anhörung die Parteien. Auch die zuständige Kommission will Anpassungen. Das Parlament berät das Statistikgesetz im Mai.

Der Grosse Rat berät voraussichtlich am 16. Mai über ein Statistikgesetz für den Kanton Aargau. Damit sollen die statistischen Tätigkeiten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden – das Gesetz fasst also alle Bestimmungen zu Datenerhebung, der Nutzung von Daten sowie der Aufbewahrung und Weiterverwendung, an einem Ort zusammen.

Die Kommission Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) des Grossen Rats hat sich neulich über das Gesetz gebeugt. Sie empfiehlt dem Parlament, es in der ersten Beratung zu beschliessen.

«Die Kommission anerkennt die öffentliche Statistik als eine Aufgabe, die wesentlich zur Transparenz und zur freien, allgemeinen und politischen Willensbildung beiträgt», schreibt die Kapf am Donnerstagmorgen in einer Medienmitteilung. Da die öffentliche Statistik wie jede andere Staatsaufgabe auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, sei es richtig und wichtig, ein Statistikgesetz zu schaffen.

In Anhörung nur die SP einverstanden

Die Vorlage des Regierungsrats war im letzten Sommer in der Anhörung. Wirklich einverstanden damit war nur die SP. Die Bürgerlichen waren skeptisch, was die Zuständigkeiten bei interkantonalen Zusammenarbeiten betrifft, die FDP warnte zudem vor einem Bürokratiemonster, ein solches sei entschieden abzulehnen. Der Mitte und der EVP war der Vorschlag hingegen zu wenig präzise.

Auch die Kapf will Anpassungen. Sie stellt einen Prüfungsantrag für klarere Formulierungen und Erläuterungen bei den gesetzlichen Bestimmungen und den Entscheidungskompetenzen. Der Kreis der Befragten sei auf ein Mindestmass zu beschränken, Ausnahmen seien plausibel darzulegen.

Weiter soll der Regierungsrat für die zweite Beratung den Entwurf der Verordnung vorlegen oder zumindest beschreiben, wo die Grenze für eine Gebührenpflicht gezogen werden soll.