Die Steine des Anstosses: Bundesrat will weniger Steingärten in der Schweiz
Grau ist das neue Grün. Immer mehr Gärten haben mehr Steine als Rasen. Steingärten sind ein Trend. Das vor allem, weil sie deutlich weniger Arbeit bedeuten. Regelmässiges Rasenmähen entfällt und auch Unkraut wuchert viel seltener.
Aber: Ästethisch sind sie, vorsichtig formuliert, umstritten. «Steinwüsten» und «Gärten des Grauens» werden die Schotterfelder genannt. Sicher ist auch: Ökologisch sind sie nicht sinnvoll. Für Tiere und Pflanzen bleibt kein Platz und sie tragen zur Erhitzung bei. Auch deswegen musste sich nun sogar die Landesregierung mit den Steingärten beschäftigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag einen Bericht verabschiedet, der sich mit der Thematik auseinandersetzt.
Dazu wurde zuerst einmal eruiert, wie gross der Anteil solcher Steingärten in der Schweiz überhaupt ist. Mittels Analyse von Luftbildern mit künstlicher Intelligenz kam die Bundesverwaltung auf eine ungefähre Gesamtfläche von 11 Quadratkilometern. Das ist in etwa die Fläche der Stadt Aarau. Auffällig ist: Über die letzten drei Jahre betrachtet, nahm die Fläche der Schottergärten um 21 Prozent zu.
In den Städten grünt es besser
Eine durchgeführte Umfrage bei den Kantonen habe ergeben, «dass das Phänomen in fast allen Kantonen, insbesondere in der Nordost- und der Südschweiz, zu beobachten ist», wie es im Bericht heisst. Spannenderweise sind die Gärten in den Städten durchschnittlich «natürlicher gestaltet» als jene in den Agglomerations- und ländlichen Gemeinden.
Nun stammen die Bundesräte fast alle aus solchen Klein- und Kleinstgemeinden. Zumindest bei den Regierungsvertretern scheint es aber ein Herz für grüne Gärten zu geben. Der Bericht empfiehlt den Gemeinden «verbindliche Regelungen auf kommunaler Ebene». Mehrere Gemeinden kennen bereits entsprechende Regeln oder arbeiten daran. Der Bericht nennt da Langendorf (SO), Grenchen (SO), Steffisburg (BE) und Arbon (TG).
Ausserhalb von Bauprojekten wird es schwierig
Der Bundesrat ermutigt die kommunalen Behörden «spezifische Vorschriften zur naturnahen Gestaltung des Aussenraumes» zu erlassen. «Sie können die Gesuchsteller verpflichten, die Aussenraum- und Umgebungsgestaltung als Teile der Bauprojekte zu erarbeiten. Oder sie können festlegen, dass Schotterflächen nicht mehr zur Grünflächenziffer angerechnet werden können», heisst es im Bericht. Schwieriger werde es, wenn solche Steingärten ausserhalb von Bauprojekten angelegt werden.
Zudem sollen Behörden und Bevölkerung für die naturnahe Gestaltung des Siedlungsraums sensibilisiert werden. So richtig an der Wurzel packen will der Bundesrat das wurzellose Problem der Steingärten also noch nicht. Mit seinem Bericht reagiert er auch nur auf ein Postulat von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH). Diese hatte auch gefordert, dass «Fördermassnahmen und Anreizsysteme» geprüft werden, um Schottergärten einzuschränken.
Hier stellte der Bericht ebenfalls Mittel in Aussicht. Im indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative sei vorgesehen, die Förderung der Natur im Siedlungsraum zu verstärken und dafür den Kantonen «substanziell mehr Mittel» zur Verfügung zu stellen. Ob das Geld die Bequemlichkeit der Schweizerinnen und Schweizer zu vertreiben mag, darf jedoch bezweifelt werden.