Swissmedic äusser sich zur Suizidkapsel: Weder ein Heilmittel noch ein Medizinprodukt
Eigentlich war die Premiere von der Suizidkapsel Sarco im Kanton Wallis geplant. Doch der dortige Kantonsarzt schritt ein. Er verbot den Einsatz mit dem Verweis auf Swissmedic: Eine Zulassung durch das Heilmittelinstitut fehle. Nun hat dieses die Suizidkapsel einer ersten regulatorischen und heilmittelrechtlichen Einschätzung unterzogen, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist. Wenig überraschend kommt Swissmedic dabei zum Schluss, dass die Suizidkapsel dem Zweck eines Heilmittels «grundlegend widerspricht».
Der «Tesla der Suizidhilfe», wie der Apparat auch genannt wird, führt zum Tod durch Sauerstoffmangel. Die sterbewillige Person drückt dafür einen Knopf, worauf grosse Mengen Stickstoff in die Kapsel strömt und den Sauerstoffgehalt rasch absinken lässt. Die Idee der «Sarco»-Initianten ist es, die Sterbehilfe zu «entmedikalisieren». Sie wollen einen schmerzfreien Tod ohne das Trinken oder Injizieren von Gift ermöglichen. Deshalb preisen sie die Kapsel auch als «friedliche, zuverlässige und medikamentenfreie Möglichkeit für einen freiwilligen, legalen Tod in der Schweiz» an.
Doch so einfach wie dieses Versprechen klingt, ist es nicht. Verschiedene Staatsanwaltschaften haben auf Anfrage dieser Zeitung kürzlich angekündigt, ein Strafverfahren einzuleiten, falls die Suizidkapsel in ihrem Kanton zum Einsatz käme. Ob vor diesem Hintergrund jemand mit Hilfe von «Sarco» aus dem Leben scheiden wird, ist offen.
Stickstoffgas verändert die Zusammensetzung der Luft
Swissmedic schreibt, dass weitere behördliche Abklärungen zu diesem Produkt in rechtlicher, gesundheitspolitischer und ethischer Hinsicht nötig seien. Sich selbst nimmt das Heilmittelinstitut aus dem Spiel, indem es zum Schluss kommt, dass das eingesetzte Stickstoffgas kein Arzneimittel sei. Dies, weil das Gas keine pharmakologische Wirkung entfaltet, sondern lediglich die Zusammensetzung der Luft verändert.
Auch könne die Kapsel nicht als Medizinprodukt eingestuft werden, schreibt Swissmedic. Als Medizinprodukt zählen beispielsweise medizinisch eingesetzte Instrumente, Geräte oder Implantate. Da «Sarco» allein zum Suizid genutzt würde, widerspreche dies der heilmittelrechtlichen medizinischen Zweckbestimmung, schreibt das Heilmittelinstitut.(aba)