16’000 Personen im Aargau füllen ihre Steuererklärung nicht aus – aus Versehen oder absichtlich
Aargauerinnen und Aargauer bezahlen sehr viel Geld für ihre Steuererklärung. Dies abgesehen vor der effektiven Steuer. Das kantonale Steueramt stellte fast 16’000 Personen im Aargau einen Strafbefehl zu. David Scicchitano, Leiter Sektion Bezug des Kantonalen Steueramts, geht davon aus, «dass es sich bei den gebüssten Personen mehrheitlich um Wiederholungstäter handelt.»
Wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird, folgt eine Mahnung mit Gebühren von 35 Franken. Wird auch daraufhin die Steuererklärung nicht eingereicht, werden zusätzlich 50 Franken berechnet. Mit diesen Mahngebühren nimmt der Kanton bereits einen siebenstelligen Betrag jährlich ein.
Wird auch diese Mahnung nicht beachtet, beauftragt die Gemeinde das Kantonale Steueramt, Strafbefehle auszustellen. Diese können ein Bussgeld von bis zu 10’000 Franken beinhalten. Abhängig ist dieser Betrag davon, wie viel steuerbares Einkommen eine Person hat und wie oft die Steuererklärung schon nicht eingereicht wurde. Die effektive Steuer kommt schliesslich noch zu den Mahngebühren und zum Bussgeld dazu. Die Steuererklärung nicht auszufüllen, lohnt sich also nicht.
(Argovia Today)