Viel Aufwand für arme Vereine – die Steuerdeklarationspflicht soll weg
Nicht nur bei Einwohnerinnen und Einwohnern flattert demnächst die Steuererklärung ins Haus, auch Vereine und Stiftungen erhalten die unbeliebte Post. Wie alle juristischen und natürlichen Personen müssen sie jährlich ihre Gewinne und Vermögen deklarieren. In aller Regel erhalten sie aber nach der Einreichung bei der zuständigen Behörde keinen Einzahlungsschein, sondern ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Deklaration im Toleranzbereich der Freibeträge liegt und darum keine Rechnung fällig wird.
Insgesamt gibt es im Aargau gemäss Angaben des Kantons 4774 Vereine und Stiftungen (Stand Mai 2023). Steuern müssen jene bezahlen mit einem grösseren Vermögen als 50’000 Franken beziehungsweise mehr als 20’000 Franken Gewinn pro Jahr. Mit sechs Prozent wird dieser derzeit besteuert. Doch die Mehrheit der Aargauer Vereine ist weit entfernt von derartigen Zahlen und wird darum auch nie Steuern bezahlen müssen.
Warum Kirchenchor, Fussballclub und Samariterverein trotzdem jedes Jahr von neuem eine Steuererklärung auszufüllen haben, leuchtet SVP-Grossrat Christoph Hagenbuch nicht ein. Die Verwaltungskosten, die sich durch Versenden und Prüfen der Steuerdeklaration ergeben, könnten in den allermeisten Fällen eingespart werden. Das schreibt er in einem kürzlich zusammen mit Grossräten von SVP, Mitte, SP und FDP eingereichten Vorstoss.
Drei Mal Briefe hin und hier
«Zusammengefasst handelt es sich um einen grossen Leerlauf für die Vereine und die Steuerverwaltung, die all diese Steuererklärungen ja noch prüfen muss», hält Hagenbuch fest. Hinzu komme ein «unnötiger Ressourcenverschleiss» für mindestens drei Korrespondenzen pro Verein. Dies insbesondere, wenn Steuererklärungen unvollständig eingereicht wurden und die Behörden bei den Vereinsverantwortlichen nachfragen müssen. Dazu sind sie verpflichtet, am Ergebnis ändert sich jedoch meistens nichts.
Hagenbuch möchte den Regierungsrat beauftragen, Massnahmen für eine Vereinfachung der Steuerpraxis bei den Vereinen und Stiftungen zu prüfen. Die kantonale Verwaltung sowie jene Vereine und Stiftungen, die unter die kantonalen Freigrenzen fallen, sollen von unnötigem administrativem Aufwand entlastet werden.
Er gehe davon aus, dass sowohl Regierungsrat als auch Parlament seinem Postulat zustimmen werden, sagt Christoph Hagenbuch. Das Problem sei schliesslich offensichtlich, zumal das Steuerwesen durch das Bevölkerungswachstum immer aufwendiger werde. «Wir müssen anfangen, effizienter zu werden», findet der Grossrat. Bei den Leerläufen mit den Vereinen könne man ansetzen.
Stichproben oder Erklärung nur alle zwei Jahre
Vereine leisteten viel für die Gesellschaft, da sei man sich einig, so Hagenbuch. Er fände es richtig, wären Vereine von der Steuerpflicht entbunden, das sei aber vermutlich nicht machbar. Doch könnte man die Prozesse vereinfachen, insbesondere für jene 80 Prozent, die sowieso nichts entrichten müssten. Etwa, indem nur alle zwei Jahre eine Deklaration fällig wäre. Oder indem die Vereine und Stiftungen stichprobenartig auf ihre Steuerpflicht überprüft werden, generell aber selber nichts mehr deklarieren. «Diese Vereine bezahlen ohnehin keine Steuern und der ganze Prozess ist reine Arbeitstherapie für alle Beteiligten», schreibt Hagenbuch im Vorstoss.
Eine Gefahr, dass dem Kanton so Steuereinnahmen entgehen könnten, erkennt der Grossrat nicht: «In Vereinen gibt es eine soziale Kontrolle. Die Vereinsrechnung ist für alle Vereinsmitglieder jeweils einsehbar. Steuern zu hinterziehen, ist daher kaum möglich.»