Die Regierung kennt die Herausforderungen der hohen Energiepreise, aber …
Die Energiepreise sind in den letzten Wochen und Monaten förmlich durch die Decke geschossen. Gleichzeitig ist im Aargau – ausgelöst durch ein Gerichtsurteil – eine Vorlage unterwegs, die Kanton und Gemeinden ab 2024 aufgrund einer Neuschätzung der Häuser sowie einer Anpassung des Eigenmietwerts (der im Aargau mindestens 60 Prozent der Marktmiete betragen muss) je rund 60, zusammen also 120 Millionen Franken zusätzlich in die Kassen spülen wird.
Allenthalben kündigen sich also hohe Mehrkosten für alle an oder sie sind schon da. Kein Wunder, versuchen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch auf kantonaler Ebene, mit Vorstössen die Kostensteigerungen irgendwie aufzufangen. So reichte die SP-Fraktion im Grossen Rat eben erst einen Vorstoss für eine Energiezulage für Personen mit kleinem Budget ein.
Christoph Riner ruft nach Entlastung mittels Steuerrabatt oder Steuerabzug
Jetzt beantwortet die Regierung einen schon früher eingereichten Vorstoss von Grossrat Christoph Riner (SVP) abschlägig. Riner wollte von ihr Vorschläge, um Menschen mit tieferen und mittleren Einkommen befristet zu entlasten, «dies infolge der massiv höheren Treibstoffpreise». Da seien auch steuerliche Entlastungen mittels Steuerrabatt oder Steuerabzug aufzuzeigen. Für Riner ist klar: «Die Politik ist gefordert, etwas gegen den Kaufkraftverlust der Menschen zu unternehmen.»
Die Regierung sei sich der Herausforderungen aufgrund der gestiegenen Energiepreise bewusst, hält diese dazu fest. Sie sieht allerdings «derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen». Im Steuerwesen werde der Teuerung bereits Rechnung getragen. So werden die Steuertarife jährlich an den Konsumentenpreisindex angepasst. Dieser berücksichtigt die Treibstoffpreisentwicklung. Zudem sei per 2022 der steuerliche Versicherungsabzug um die Hälfte erhöht worden.
Im Übrigen verweist die Regierung auf ihre Stellungnahme vom März zu einem Postulat der Mitte-Fraktion. Darin habe sie ausgeführt, dass sie bereit sei, «einjährige kurzfristige Steuerrabatte im Sinne einer einmaligen Überschussverteilung oder auch die Schaffung einer Reserve für Investitionen in eine nachhaltige Zukunft zu prüfen».
FDP/SVP: Schätzungswesen-Mehreinnahmen sogleich zurück ans Volk
Abblitzen lässt die Regierung auch die Fraktionen von FDP und SVP. Diese wollen die Regierung einladen, mit der nächsten Steuergesetzrevision, die auch schon auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten solle, «Anträge zur Senkung der Steuersätze für natürliche Personen zu unterbreiten». Die Mehreinnahmen aufgrund der Anpassung der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte per 2024 sollen demnach sogleich wieder an die Bevölkerung zurückgehen.
In ihrer Antwort verweist die Regierung auf die Steuerstrategie, die der Grosse Rat im Dezember im Plenum diskutieren wird. Sie wolle diese Strategie im Grundsatz saldoneutral umsetzen «und keine Mehreinnahmen zu Lasten der Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise der juristischen Personen generieren», macht sie deutlich.
Regierung: Erst Gerichtsurteil umsetzen, dann Mehreinnahmen zurückgeben
Die Steuergesetzrevision Schätzungswesen gebe in der Tat Handlungsspielraum. Deren Mehreinnahmen «können für die saldoneutrale Umsetzung der Steuerstrategie verwendet werden», schreibt sie. Sie unterstütze das Anliegen von FDP und SVP grundsätzlich und beabsichtige, die Mehreinnahmen der Bevölkerung zurückzugeben.
Doch wolle sie zuerst das Gerichtsurteil zum Schätzungswesen umsetzen. Die von den Parteien geforderte Steuersenkung aufgrund der Mehreinnahmen wäre frühestens per 2025 umsetzbar. Sollte der Grosse Rat den FDP/SVP-Vorstoss überweisen, ergäbe sich auch beim Schätzungswesen eine Verschiebung auf 2025.
Die Mitte: Regierung soll verschiedene Lösungsvarianten aufzeigen
Entgegennehmen will die Regierung einen Vorstoss der Fraktion Die Mitte. Diese bittet die Regierung, anlässlich der Erarbeitung der Steuerstrategie zu prüfen, «wie die Mehreinnahmen aufgrund der Anpassung der Eigenmietwertbesteuerung und des Schätzungswesens von rund 60 Millionen Franken für die Steuerpflichtigen in geeigneter Form wieder ausgeglichen werden können».
Die Steuerstrategie sei eine geeignete Gelegenheit, um aufzuzeigen, «welche Möglichkeiten vorhanden sind, um die Mehreinnahmen von 60 Millionen Franken zu Gunsten der natürlichen Steuerpflichtigen zu kompensieren», schreibt die Mitte-Fraktion weiter. Und erwartet, dass dann auch verschiedene Lösungsvarianten unterbreitet werden. Da darf man also gespannt sein.