Wegen zwei Wörtern auf Facebook: Aargauer Gerichtsschreiberin lässt Kommentar-Schreiber bluten
«Ist Betrug» – diese zwei Worte kommen einen Facebook-Kommentarschreiber aus dem Kanton Bern teuer zu stehen. Geschrieben hatte er sie auf ein Inserat auf der Verkaufs-Plattform vom Facebook. Dort wurde eine Autobahn-Vignette für 37 Franken zum Verkauf angeboten.
«Die Frau hat für 37 Franken inseriert, das sind nur drei Franken weniger als der offizielle Preis. Ich bin Admin und Moderator in diversen Facebook-Gruppen. Ich kenne mich ein bisschen aus, was Betrug oder Fake-Angebot sein könnte. Die gezeigte Vignette schien mir verdächtig», sagt Erich Röthlisberger gegenüberBlick. Sein Gefühl war jedoch nur ein Bauchgefühl, echte Beweise für einen Betrug hatte er nicht.
Jedenfalls schrieb er unter das Inserat «ist Betrug». Kurze Zeit später bekam er von der Polizei ein Aufgebot wegen übler Nachrede. Auf dem Posten in Münchenbuchsee zeigten ihm die Polizisten das Inserat und die dazugehörigen Kommentare. «Ich muss ehrlich sagen, ich habe die Welt nicht mehr verstanden. Wie kann man wegen etwas Banalem ein solches Aufheben machen?», zitiert ihn der Blick.
Post von der Staatsanwaltschaft
Er habe den Kommentar nicht böse gemeint und hätte ihn auch sofort wieder gelöscht. Aber nach einigen Wochen bekam er Post von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. Er wurde zu einer Strafe von 3000 Franken verurteilt wegen übler Nachrede. 900 Franken davon muss er jetzt bezahlen, 2100 Franken sind bedingt ausgesprochen und werden im Wiederholungsfall fällig.
Bei der Frau, die das Inserat online stellte, handelt es sich um eine Juristin, sie ist Gerichtsschreiberin im Kanton Aargau. «Ich habe mich dummerweise mit einer Juristin angelegt», so Röthlisberger. Er werde den Strafbefehl nicht vor Gericht ziehen, das finanzielle Risiko sei ihm zu gross. «Ich zahle jetzt für diesen Blödsinn 900 Franken. Es ist krass, dass man nicht diskutieren kann, sondern gleich vor Gericht geht.»
Die Juristin, die den Kommentarschreiber angezeigt hatte, will das Urteil gegenüber «Blick» nicht kommentieren.(cwu/pin)