Aargauer Ärztin muss Busse zahlen, weil sie Covid-Attest ausstellte – sie ist eine Massnahmen-Kritikerin
Im Dezember 2021 herrschte in der Schweiz aufgrund der Coronapandemie Zertifikats- und Maskenpflicht. Wer sich nicht impfen liess, musste sich testen lassen, um an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können. In dieser Zeit tauchte eine damals 29-Jährige aus dem Kanton Obwalden in einer Aargauer Praxis auf und wollte ein Attest. Sie erklärte, sie vertrage die Covid-Tests nicht, bei denen mit einem Wattestäbchen ein Abstrich in der Nase gemacht wird.
In dem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, ist aber nicht die Patientin die beschuldigte Person, sondern die Ärztin, die mittlerweile pensioniert wurde. Die Patientin suchte damals die Aargauer Praxis zum ersten Mal auf. Die Konsultation dauerte 15 bis 30 Minuten, die Frau brachte gynäkologische und hormonelle Beschwerden vor und erklärte, von den nasalen Testabstrichen bekomme sie Kopfschmerzen und Nasenbluten.
Die Ärztin stellte ihr daraufhin ein Attest aus, das besagte, dass die Patientin aus medizinischen Gründen nicht auf Covid-19 getestet werden könne. «Dies tat sie ungeachtet davon, dass gemäss Amtsbericht des Kantonsärztlichen Dienstes des Kantons Aargau bereits im Dezember 2021 mit Speichel-/Spucktest eine gleichwertige Alternativtestmöglichkeit zum Nasen-Rachen-Abstrich bestand», heisst es in einem Strafbefehl.
Alternative pflichtwidrig ausser Acht gelassen
Indem die Beschuldigte ihrer Patientin eine generelle Untestbarkeit attestierte, habe sie die alternative Testvariante pflichtwidrig ausser Acht gelassen und damit ein Arztzeugnis ohne genügende medizinische Indikation ausgestellt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Die Patientin beantragte nach ihrem Arztbesuch mit dem entsprechenden Zeugnis im Januar 2022 beim Gesundheitsamt des Kantons Obwalden ein Covid-Ausnahmezertifikat, um ohne Covid-Testungen an universitären Veranstaltungen teilnehmen zu können.
Dass gerade diese Ärztin ein solches Attest ausgestellt hat, ist wohl kein Zufall. Die Beschuldigte hat sich öffentlich kritisch zu Corona-Massnahmen geäussert, so hatte sie einen Auftritt bei einem prominenten Coronakritiker. In einem Video, das noch im Internet zu finden ist, ruft die Beschuldigte zum Widerstand gegen die Maskenpflicht auf und rät von der Impfung ab.
Wegen des Ausstellens eines «falschen ärztlichen Zeugnisses» wurde die Ärztin mit einer Busse von 1200 Franken bestraft, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren, Polizeikosten und Auslagen von zusammen 985 Franken.