Aargauer flüchtete auf gestohlenen Gartentraktor – doch weit kam er damit nicht
Ein Aargauer hat im vergangenen Juli versucht, einen Rasenmäher zu stehlen. Nicht irgendeinen Rasenmäher, sondern einen 4-Rad-Rasenmäher «Husqvarna Zero Turn», wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Wert: mindestens 6300 Franken.
Besagter Rasenmäher, auch als Gartentraktor bezeichnet, gehört der R. Vontobel GmbH in Suhr. Bei der Firma handelt es sich um ein Fachgeschäft für Rasen-, Garten- und Forstgeräte. Der Gartentraktor stand dort auf dem «nicht umfriedeten und allgemein zugänglichen Vorplatz», schreibt die Staatsanwaltschaft. Vermutlich war es also eines der Modelle, die zu Anschauungszwecken vor dem Geschäft parkiert sind.
Polizei erwischte den Dieb in flagranti
Der Beschuldigte, ein damals 28-jähriger Schweizer, begab sich in der Absicht, sich «einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil zu verschaffen» auf das Firmengelände, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Wie er den Rasenmäher startete, ist nicht klar. Er fuhr damit von der Ausstellrampe runter und weiter in den nahe gelegenen Wald Holzmatten, um den Rasenmäher dort in seinen Lieferwagen zu verladen, den er dort parkiert hatte. Doch die Polizei fahndete bereits nach dem ungewöhnlichen Gefährt, eine Drittperson hatte die Polizei alarmiert.
Eine Patrouille erwischte dann den Aargauer just in dem Moment, als er im Begriff war, den Rasenmäher in seinen Ford Transit einzuladen, «wobei sich die Vorderachse bereits auf der Ladefläche des Lieferwagens befand», wie es weiter heisst.
Die Staatsanwaltschaft hat den Aargauer für den Diebstahl zu einer bedingte Geldstrafe von 3600 Franken (120 Tagessätze zu 30 Franken) verurteilt. Zudem muss er eine Busse über 900 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1400 Franken und Polizeikosten von 50 Franken bezahlen.