
Aargauer Forstunternehmen beschädigte Boden und muss eine Busse zahlen
Ein Forstbetrieb führte im März letzten Jahres in der Gemeinde Münchwilen Forstarbeiten durch. Beigezogen wurde auch ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Dabei lief nicht alles so, wie es hätte laufen sollen. Dies zeigt ein Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde. Beim Abtransport von Holz seien massive Fahrspuren entstanden, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Damit verbunden sind Bodenschäden, sogenannte Flurschäden. Ein Mitarbeiter des Unternehmens fuhr mehrfach mit schweren Forstfahrzeugen über Landwirtschaftsfläche. Dadurch entstanden «Schadverdichtungen», wie es weiter heisst, die Bodenfruchtbarkeit sei nachhaltig beeinträchtigt oder gar langfristig gefährdet worden.
Der Beschuldigte hätte die physikalischen Eigenschaften und die Feuchtigkeit des Bodens vor den Überfahrten sorgfältiger überprüfen müssen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Bodenschäden waren zudem voraussehbar, so das Urteil. Damit hat sich der heute 23-jährige Arbeiter einer Übertretung gegen das Umweltschutzgesetz schuldig gemacht. Er muss eine Busse von 1000 Franken und Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von etwas mehr als 600 Franken bezahlen.