Sie sind hier: Home > Aargau > Aargauer Hundehalterin liess Tiere im Auto zurück, Passant schlug Scheibe ein

Aargauer Hundehalterin liess Tiere im Auto zurück, Passant schlug Scheibe ein

Im August liess eine Frau ihre beiden Hunde im Auto, während sie Einkäufe tätigte. Die Tiere konnten schliesslich befreit werden, weil jemand die Scheibe des Fahrzeugs eingeschlagen hat. Aber darf man das überhaupt?

An einem Montag im August parkte ein Mercedes auf dem Parkplatz eines grossen Aargauer Gartencenters. Das Fahrzeug stand an der prallen Sonne, die Aussentemperatur betrug 25 bis 27 Grad. Trotzdem liess eine 55-jährige Aargauerin, die dort einkaufte, ihre beiden Hunde im Auto zurück. Dies für mindestens 45 Minuten, wie es in einem Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Sämtliche Türen und Fenster des Fahrzeugs waren verschlossen.

Der TCS hat getestet,wie rasch sich Fahrzeuge an einem durchschnittlichen europäischen Sommertag aufheizen. Dazu heisst es auf der Website, die Temperaturen würden rasch Dimensionen erreichen, die für Menschen und Tiere kritisch sein können: «Nach 60 Minuten beträgt die Temperatur auf dem Armaturenbrett fast 80 Grad und auf Kopfhöhe fast 45 Grad.» Der TCS rät, Kinder und Tiere nicht im Auto zurückzulassen, auch nicht für kurze Stopps.

Drittperson rettet Hunde aus dem Fahrzeug

«Eine Drittperson wurde auf die im Fahrzeug eingeschlossenen Hunde aufmerksam», schreibt die Staatsanwaltschaft zum weiteren Tatablauf. Im Gartencenter rief das Personal die Fahrzeughalterin mehrfach aus, sie solle unverzüglich zu ihrem Fahrzeug zurückkehren. Währenddessen spitzte sich die Situation im Auto weiter zu: Einer der Hunde hechelte bereits heftig. Weil die 55-jährige Aargauerin nicht zu ihrem Mercedes zurückkehrte, schlug schliesslich die Person, die auf die Situation aufmerksam geworden war, die Scheibe des Mercedes ein, befreite die Hunde und gab ihnen Wasser.

Doch darf man das überhaupt? «Es ist gerechtfertigt, wenn das Tier nicht anders zu retten ist», erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft. Aus juristischer Sicht begehe man mit dem Einschlagen der Autoscheibe zwar eine Sachbeschädigung und könne in der Folge haftbar gemacht werden. «In dieser Situation gilt aber die Notstandsregelung, wenn andere Hilfe für das Tier nicht rechtzeitig zu erreichen ist.» Die Polizei rät, «von eigenmächtigen Aktionen abzusehen und stattdessen sofort den Polizeinotruf 117 zu wählen», wie Mediensprecher Bernhard Graser erklärt. «Wir behandeln solche Meldungen mit hoher Priorität, und entsprechend rasch ist auch eine Patrouille vor Ort.»

Strafbar gehandelt hat zweifelsfrei die Hundehalterin. Wer ein Tier in einem Auto zurücklässt, das an der Sonne steht, könne dieses damit gefährden, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Als Hundehalterin hätte die Frau für das Wohlbefinden ihrer Hunde besorgt sein müssen. Die 55-Jährige wurde wegen mehrfacher Tierquälerei durch Vernachlässigung zweier Hunde gebüsst. Dies mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 180 Franken (3600 Franken) und einer Verbindungsbusse von 900 Franken. Zusätzlich muss sie die Strafbefehlsgebühren von 800 Franken und Polizeikosten von 31 Franken übernehmen.

Schreiben Sie einen Kommentar