
Aargauer Reitstall stellt Ausländer illegal an – das kommt teuer
Zwei Irrtümer kommen den Geschäftsführer eines Fricktaler Reitstalles teuer zu stehen. Der erste Fall: Der 55-Jährige beschäftigte im vergangenen Jahr einen Brasilianer in seinem Betrieb und gewährte ihm als Gegenleistung Kost und Logis. Der Geschäftsführer wusste allerdings, dass der andere über keine Arbeitsbewilligung verfügte und nicht bei der zuständigen Stelle gemeldet war.
Der Geschäftsführer sei von einer Probebeschäftigung ausgegangen und habe nicht gewusst, dass dafür auch eine Arbeitsbewilligung erforderlich ist. «Er hätte diesen Irrtum durch gehörige Vorabklärungen jedoch vermeiden können», schreibt die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg in einem Strafbefehl, der vor kurzem rechtskräftig geworden ist. Sie hat den Geschäftsführer hierzu wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung verurteilt.
Rumäne erhält 2000 Franken Monatslohn
Beim zweiten Fall handelt es sich um die Verletzung einer Meldepflicht: Ein Rumäne war im selben Zeitraum im Jahr 2024 einen Monat lang im Betrieb tätig gewesen. Ihm zahlte der Geschäftsführer einen Monatslohn von 2000 Franken. Auch hier habe er gewusst, dass der Rumäne über keine Arbeitsbewilligung verfügte, schreibt die Staatsanwaltschaft im selben Strafbefehl. Stattdessen sei der Geschäftsführer von einer Probetätigkeit ausgegangen und habe nicht gewusst, dass vor der Arbeitsaufnahme eine Meldepflicht besteht.
Mit dem Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft den 55-Jährigen zu einer Geldstrafe von 10’200 Franken (60 Tagessätze à 170 Franken) verurteilt. Dazu kommen eine Busse von 800 Franken sowie Gebühren und Polizeikosten von 1021 Franken. Der Rechnungsbetrag beläuft sich somit auf 12’021 Franken.