Aargauer verkauft das Auto einer Frau – ihr verrät er davon nichts
Wer ein Auto verkaufen möchte, sollte gewisse Fachkenntnisse haben. Wohl deswegen hat sich eine Frau im letzten Dezember 2022 über Whatsapp an einen damals 52-jährigen Aargauer gewandt, der für sie ihren Toyota Luna verkaufen sollte. Das Geld aus dem Verkauf sollte er, abzüglich einer Provision, der Besitzerin zukommen lassen.
Der Mann holte das Fahrzeug in Thalwil ab und verkaufte es eine gute Woche später für 13’000 Franken an eine Garage in Aarau. Im Kaufvertrag bestätigte der Beschuldigte mit seiner Unterschrift wahrheitswidrig, dass er selber der legitime Eigentümer des Toyotas sei.
Den Kaufpreis erhielt der Beschuldigte gleichentags in bar. Als sich die Eigentümerin bei ihm am 10. Januar über Whatsapp meldete und nachfragte, wie der Stand der Dinge sei, teilte er ihr mit, dass er «bei Händlerkollegen schon mal den Preisindex eingeholt habe» und nun Inserate schalten werde.
Irgendwann brach der Kontakt ab
Rund zwei Monate später meldete er sich wieder, um der Frau mitzuteilen, dass er endlich eine Interessentin gefunden habe und wohl in der kommenden Woche mehr wisse. «Die folgenden Monate vertröstete der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin weiter, bis dann im Mai 2023 der Kontakt vollends abbrach», heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.
Warum genau der Mann dachte, dass er mit dieser Veruntreuung davonkommen werde, wird aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich. Allerdings schreibt die Staatsanwaltschaft, der Mann sei «mehrfach und auch einschlägig vorbestraft». Die bislang ausgesprochenen Geld- und Freiheitsstrafen scheinen in präventiver Hinsicht keinerlei Wirkung gezeigt zu haben. «Der Beschuldigte darf gemessen an seinen 12 Vorstrafen als unbelehrbar gelten, weshalb eine unbedingte Freiheitsstrafe auszusprechen ist», heisst es dort weiter.
Deswegen muss der Mann nun für 90 Tage ins Gefängnis. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 1100 Franken.