
Aargauer wird wegen Schulden eingesperrt und verprügelt
Dezember 2022, kurz vor Weihnachten: In einer Einzimmerwohnung in Baden spielen sich Szenen ab, die man sonst nur aus Filmen kennt. Hintergrund ist ein Streit um Geld, das Opfer hatte offenbar Schulden. Der Mann aus Niederrohrdorf wird durch Gewalt am Verlassen der Wohnung gehindert, es kommt «zu massiven körperlichen Einwirkungen» durch einen Mann und eine Frau, wie es in einem Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Mit dem Strafbefehl büsst die Staatsanwaltschaft allerdings nicht die beiden Gewaltausübenden, sondern einen damals 38-jährigen Schweizer – in seiner Wohnung hat sich die Tat zugetragen.
Gegen den Mann und die Frau, die den eigentlichen Übergriff begangen haben sollen, läuft ein separates Verfahren. Die erwähnten «körperlichen Einwirkungen» beginnen laut Staatsanwaltschaft irgendwann am 17. Dezember. Am Morgen des 18. Dezembers, um etwa 5 Uhr, verlassen die drei Täter die Wohnung und lassen ihr Opfer alleine zurück.
Die Fenster waren vergittert
Der Wohnungsbesitzer schloss die Türe ab, die Fenster waren durch Gitterstäbe gesichert, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. So hätten die drei sichergestellt, dass ihr Opfer bis zum Begleichen seiner Schulden nicht aus der Wohnung entweichen konnte. Nach zwei weiteren Stunden liessen sie den Mann dann wieder frei – ob er eingewilligt hat, etwas zu bezahlen, ob die Täter ihr Vorhaben aufgaben oder ob die Polizei eingriff, das ist aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich.
Der Wohnungsbesitzer wurde wegen Freiheitsberaubung und Erpressung bestraft. Dafür kassiert er von der Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 200 Franken. Hinzu kommen die Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten, sie kommen zusammen auf 1145 Franken.