
Auto zerkratzt, Fassade besprüht, Mutter mit Reizgas angegriffen: Aargauer Familie wurde von Vandalen heimgesucht
Der Strafbefehl, den die Aargauer Staatsanwaltschaft ausgestellt hat und der kürzlich rechtskräftig wurde, zeigt die Ausmasse eines Streits, den eine Aargauer Familie erdulden musste. So soll es zwischen September 2022 und Mai 2023 in unregelmässigen Abständen zu acht Vorfällen mit Sachbeschädigungen mit zunehmender Intensität sowie sogar zu einer Körperverletzung gekommen sein.
Zwei Personenwagen wurden mehrmals zerkratzt, mit blauer oder rosa Sprayfarbe besprüht, die Frontscheibe oder Seitenfenster wurden eingeschlagen, Seitenspiegel abgerissen oder Reifen zerstochen. Auch die Hausfassade wurde besprüht oder mit Fassadenfarbe bespritzt, und es wurde Feuerwerk auf dem Hausvorplatz gezündet. Die Mutter wurde gar mit einem Reizsprühstoff attackiert.
Drahtzieher muss sich vor Gericht verantworten
Als Drahtzieher hinter diesen Angriffen hat die Staatsanwaltschaft einen jungen Mann identifiziert, er ist heute 23 Jahre alt. Zwischen diesem und dem Sohn der Familie bestehe seit längerem ein Konflikt. Der junge Mann habe für seine Rache aus seinem Freundes- und Bekanntenkreis Personen für die Taten rekrutiert, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Deren Anzahl und Identität seien nicht bekannt. Der Hauptbeschuldigte wird sich vor dem Bezirksgericht Zofingen wegen Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
Einer der Mittäter konnte jedoch bereits identifiziert und wegen Gehilfenschaft zur Sachbeschädigung mittels Strafbefehl verurteilt werden. Es handelt sich um einen 23-jährigen Franzosen. Er soll sich an einem der unrühmlichen Vorfälle beteiligt und in der Nacht vom 10. auf den 11. März 2023 einen Fäustel mit gelbem Griff mitgebracht haben.
Mit dem Hauptbeschuldigten und zwei weiteren Personen begab er sich zum Wohnort der Familie und beschädigte dort die Frontschutzscheibe sowie den rechten Aussenspiegel eines Fahrzeugs. Der Sachschaden betrug über 1500 Franken.
Happige Rechnung von über 4000 Franken
Zudem wurde bei einer Hausdurchsuchung beim 23-Jährigen eine Softair-Pistole gefunden, die aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden könnte und deshalb unter das Waffengesetz fällt.
Der Beschuldigte wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt. Er muss eine Busse von 700 Franken und Strafbefehlsgebühren von 800 Franken bezahlen. Damit aber nicht genug: Ihm wurden zudem Polizeikosten von 347 Franken und Auslagen von 2400 Franken auferlegt – dies ergibt einen Rechnungsbetrag von 4247 Franken.