Sie sind hier: Home > Aargau > Billette zu kaufen, statt jene der Mutter zu nutzen, wäre günstiger gekommen – junge Frau verurteilt

Billette zu kaufen, statt jene der Mutter zu nutzen, wäre günstiger gekommen – junge Frau verurteilt

Unter anderem wegen Fälschung von Ausweisen muss eine 20-Jährige nun eine Busse zahlen. Dazu eine happige Strafbefehlsgebühr.

Erst fuhr sie mit dem Zug von Aarau nach Bern. Sie hatte wohl ein gültiges Bahnbillett – nur aber eben nicht für sich selbst. Stattdessen wies die 20-Jährige sich mit dem SwissPass und dem Halbtax-Billett ihrer Mutter aus. Sie gebrauchte also eine «echte, nicht für sie bestimmte Ausweisschrift zur Täuschung, um sich das Fortkommen zu erleichtern». Das heisst es im Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen die Frau erlassen hat. Namentlich habe sie sich «um den Fahrpreis des Bahntickets von Aarau nach Bern bereichern wollen». Gemäss sbb.ch wären das (mit Halbtax in der zweiten Klasse) 16.50 Franken.

Am selben Abend noch fuhr die junge Frau von Bern nach Reinach (22.90 Franken) – diesmal ganz ohne Billett. Und wenige Wochen danach wieder dasselbe Spiel auf der Strecke Zug-Aarau (17 Franken).

Mehr als fraglich, ob sich das gelohnt hat. Denn das Urteil lautet auf die Fälschung von Ausweisen, geringfügiges Erschleichen einer Leistung und mehrfache Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz. Sie muss nun also 500 Franken Busse bezahlen, die Strafbefehlsgebühr beträgt 800 Franken. Die Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken (900 Franken) wird auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt.