Vermieter wirft Mieter gewaltsam aus der Wohnung, weil dieser nicht zahlen will – und wird gebüsst
Ein zum Tatzeitpunkt 37-jähriger Deutscher vermietete in einer Aargauer Gemeinde im Bezirk Lenzburg ein Zimmer zur Untermiete. An einem Sonntag im Mai hätte dort ein Mann einziehen sollen. Doch es kam zu Diskussionen, weil dieser den vereinbarten Mietzins nicht bezahlte. Der Vermieter verweigerte deshalb die Übergabe eines Wohnungsschlüssels.
Am nächsten Abend kam es erneut zu Diskussionen – so ist es in einem Strafbefehl festgehalten, der kürzlich rechtskräftig wurde. In der Nacht von Montag auf Dienstag, zwischen vier und fünf Uhr in der Früh, folgte die nächste Eskalation: Der Vermieter, der zur Arbeit musste, riss die Zimmertüre auf und forderte seinen Mieter auf, die Wohnung zu verlassen. Wobei er sich nicht ganz so gesittet ausdrückte: «Zieh Leine, sonst passiert was!», soll er gesagt haben.
Der Mieter wollte erneut diskutieren, worauf der Vermieter, der im Strafbefehl als beschuldigte Person aufgeführt ist, die Nerven verlor. Er packte den Mann am Arm, um ihn hinauszuwerfen. Ausserdem nahm er die Sachen des Beschuldigten und warf sie auf ihn. «Da der Zivil- und Strafkläger befürchtete, der Beschuldigte würde wie zuvor seine Sachen beschädigen, gab er der Forderung des Beschuldigten nach und verliess die Wohnung», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Diese abrupte und gewaltvolle Auflösung des Mietverhältnisses wertet die Staatsanwaltschaft als Nötigung und Tätlichkeit. Die Folgen: Eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 110 Franken (3300 Franken), hinzu kommen eine Busse von 900 Franken sowie Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von rund 870 Franken, die der Vermieter bezahlen muss.
Untermieter bestellt Waren unter falschem Namen
Kürzlich hat die AZ über einen Fall berichtet, in dem ein Sohn eine Sexpuppe im Namen seines Vaters bestellt hatte. Ähnlich machte es ein zum Tatzeitpunkt 19-jähriger Schweizer, der ein Zimmer in einer Wohnung in Lenzburg gemietet hatte. Im Februar bestellte er online bei Mobilezone Waren im Wert von 1419.95, und gab als Liefer- und Rechnungsadresse die Daten seiner Vermieterin an.
Offenbar flog der Betrugsversuch auf. Im Strafbefehl ist festgehalten, dass Mobilezone das Paket nicht auslieferte. «Der Beschuldigte wusste bei seiner Bestellung, dass er die Waren nicht bezahlen kann», schreibt die Staatsanwaltschaft. Mit der Absicht, diese entgegennehmen zu können, ohne für die Bezahlung aufkommen zu müssen, habe er bei der Bestellung bewusst die Personal- und Adresskoordinaten seiner Vermieterin angegeben.
Der Aargauer wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken (600 Franken) verurteilt. Hinzu kommen 300 Franken Busse, 800 Franken Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von 25 Franken. Insgesamt muss er also 1125 Franken bezahlen. Der Strafbefehl wurde an eine neue Adresse verschickt – ob sich der Beschuldigte wegen seines Fehlverhaltens eine neue Bleibe suchen musste, ist indes Spekulation.