Er gab seiner Kollegin die Playstation nicht zurück und entwendete ein Töffli – so hoch fällt die Strafe aus
Der Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, beginnt mit einem eher geringen Vergehen: Der Beschuldigte, ein heute 42-jähriger Mann, lieh sich im Januar 2021 eine Playstation 5 inklusive des Videospiels «Assassin’s Creed Valhalla» aus. Obwohl er mehrfach dazu aufgefordert wurde, gab er die Gegenstände im Gesamtwert von fast 900 Franken seiner Kollegin aber nicht mehr zurück.
Auch im Mai letzten Jahres zeigte der Mann ein Verhalten, das vermuten lässt, dass er es mit den Besitzverhältnissen nicht so genau nimmt. Am Wohnort eines Kollegen in Boniswil entwendete er ein Töffli der Marke Piaggio, ohne dass er dessen Besitzer darüber informiert hätte. Über einen entsprechenden Führerschein für das Motorfahrzeug verfügte der Beschuldigte nicht.
Als er damit auf der Seetalstrasse Richtung Staufen fuhr, an einer stockenden Kolonne vorbei, bemerkte er zu spät, wie ein Auto nach rechts abbog. Es kam zur Kollision. Die Kantonspolizei führte beim Verunfallten einen Drugwipe-Test und eine Atemalkoholmessung durch. Der Mann hatte Cannabis und Kokain konsumiert und 0,98 Promille Alkohol im Blut.
Der Beschuldigte hat sich nicht bewährt
Im Februar 2023 wurde der Beschuldigte erneut kontrolliert, diesmal von einer Patrouille in Bern. In seinem Rucksack hatte er eine Pfefferspraypistole mit Ersatzmagazin sowie 16 Gramm Marihuana und einen angerauchten Joint. Damit kommt eine ganze Reihe an Delikten zusammen: Veruntreuung, Führen eines Motorfahrzeugs unter Drogeneinfluss, in qualifiziert angetrunkenem Zustand, ohne Führerausweis, die Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, das Mitführen einer Waffe ohne Berechtigung und schliesslich die mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Und dies waren nicht die ersten Gesetzesübertretungen des Mannes: Wegen Drohung und Veruntreuung erhielt er bereits eine bedingte Geldstrafe. Weil er sich nicht bewährt hat, wird nun eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen zu 80 Franken gebildet, diese ist unbedingt. Der Mann muss also 14’400 Franken bezahlen. Hinzu kommen eine Busse über 1000 Franken, Strafbefehlsgebühren über 1300 Franken und Auslagen über 1321 Franken – macht zusammen 18’021 Franken.
Auch die Autolenkerin, die nach rechts abgebogen war und damit am Unfall eine Mitschuld trug, wurde gebüsst. Wegen mangelnder Aufmerksamkeit muss sie eine Busse von 200 Franken, Strafbefehlsgebühren über 400 Franken und Polizeikosten von 420 Franken tragen.