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Fasnächtler hat Gasdruckpistole dabei und landet auf dem Polizeiposten

Bei der Bahnhofs-Schränzete in Aarau im Februar kam es offenbar zu einem Polizeieinsatz, als ein Mann mit einer Gasdruckpistole in den Himmel zielte.

«Am 3. Februar um ca. 17.52 Uhr nahm der angetrunkene Beschuldigte vor dem Haupteingang des Bahnhofs Aarau, somit an einem öffentlich zugänglichen Ort, aus seiner rechten Jackentasche eine Gasdruckpistole und hielt sie mit seiner rechten Hand in Richtung Himmel.» So steht es in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde. Die Gasdruckpistole sei mit einer echten Feuerwaffe verwechselbar und der Beschuldigte habe zudem keine Waffentragbewilligung besessen.

Zehn Minuten später wurde der 36-Jährige von der Stadtpolizei Aarau arretiert. Nebst der Gasdruckpistole hatte er ein Plastikmesser und eine Halloweenmaske bei sich. Der Grund, warum der Mann mit diesen Gegenständen unterwegs war, wird nicht erläutert, er liegt jedoch auf der Hand: Am 3. Februar war Bahnhofs-Schränzete in Aarau, der Beschuldigte war wohl ein Fasnächtler.

Beschuldigter bedrohte Polizisten mit dem Tod

Der Mann wurde nach der Festnahme auf den Stützpunkt Aarau der Kantonspolizei gebracht. Dort versuchte er trotz Handfesseln einen Polizisten ins Gesicht zu schlagen, war aggressiv und verweigerte sein Mitwirken. Während des Transportes zum Zentralgefängnis Lenzburg leistete er dann massive Gegenwehr und versuchte mehrfach einen weiteren Polizisten mit den Füssen zu treten.

Doch damit nicht genug. Der Mann war offenbar völlig ausser sich und beschimpfte die Polizisten, sagte sogar, dass er sie mit ihren Dienstwaffen erschiessen würde, wenn er könnte. Sobald er wieder draussen sei, werde er auf die Polizisten warten und nicht nur sie, sondern auch ihre Frauen und ihre Kinder erschiessen.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 36-jährigen Schweizer wegen Mitführens einer Waffe ohne Berechtigung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und mehrfacher Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Franken (1200 Franken) – dies unbedingt. Es war also wohl nicht sein erster Ausraster. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von zusammen 1625 Franken.