Gepöbelt, gestohlen, beschimpft: Besucher rastete an der Badenfahrt aus und bekommt jetzt die Quittung
Es war Rekord für den Badenfahrt-Eröffnungsabend im vergangenen August: 58’000 Liter wurden alleine am Freitag getrunken. Im gleichen Stil ging es das Wochenende über weiter. Klar, dass das auch negative Auswirkungen hat, weil es Besucherinnen und Besucher gab, die zu tief ins Glas geschaut haben. Nur so ist es zu erklären, was sich ein damals 26-Jähriger geleistet hat.
Am Sonntagmorgen, um 7.40 Uhr, hielt dieser sich in der Cordulapassage auf. Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und einem Mann, der mit Reinigungs- und Aufräumarbeiten beschäftigt war. Der Beschuldigte drohte mit Schlägen und Tritten und erklärte, dass er ihn locker k. o. schlagen könne. Dabei fuchtelte er mit den Händen herum und kam dem Mann wiederholt sehr nahe, bis dieser die Polizei verständigte.
Stadtpolizei Baden war rasch vor Ort
Der junge Mann verliess daraufhin die Cordulapassage, nicht ohne vorher mit einem Fusstritt einen Abfallbehälter umgestossen zu haben – dieser fiel zu Boden und zerbrach in Einzelteile. Statt auf den Heimweg begab sich der alkoholisierte Mann zu einem Restaurant. Dieses hatte noch nicht geöffnet, doch der Querulant schnappte sich im Eingangsbereich von einem Transportwagen eine Bierflasche, ohne zu bezahlen. Damit kommen zum Sachschaden am Mülleimer, der satte 2500 Franken beträgt, noch 5 Franken und 50 Rappen hinzu.
Bereits kurze Zeit später entdeckten zwei Beamte der Stadtpolizei Baden, die aufgrund des Notrufs angerückt waren, den Mann an einer Bushaltestelle. Er begann sogleich, die Polizisten verbal zu provozieren und zu beschimpfen. Ausweisen wollte er sich nicht. Stattdessen warf er nach einer Weile sein Portemonnaie auf den Boden und begann, mit seinem Handy die Beamten zu filmen, insbesondere machte er Nahaufnahmen von ihren Gesichtern und den Namensschildern. Auch dem Alkoholtest verweigerte er sich.
Schuldig ist der 26-Jährige der Drohung, der Sachbeschädigung, des geringfügigen Diebstahls, Hinderung einer Amtshandlung und Beschimpfung. Die Staatsanwaltschaft sprach dafür eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 130 Franken aus (10’400 Franken). Hält er sich die nächsten zwei Jahre ans Gesetz, muss er diese nicht bezahlen. Hinzu kommen eine Busse von 2400 Franken und Strafbefehlsgebühren von 900 Franken und der Schadenersatz für den kaputt getretenen Mülleimer.