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Hund reisst sich los und fällt ein Lamm an – Halterin wird gebüsst

Eine Frau hat ihren Hund zwar an der Leine geführt, doch in einem Moment der Unachtsamkeit konnte sich dieser losreissen. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft gebüsst.

Im April ging eine Frau in Bremgarten mit ihrem Hund entlang der Reuss spazieren. Als sie an einer Schafweide vorbei kam, riss sich das Tier mitsamt der Flexi-Leine los und sprang über den Zaun. Die Hundehalterin rannte ihrem Tier hinterher, konnte dieses aber erst erreichen, als sich der Hund bereits in einem Lamm verbissen hatte.

So steht es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft, der kürzlich rechtskräftig wurde. Das Lamm wies nach dem Beissvorfall nur leichte Verletzungen auf: An der Halsvorderseite trug es zwei kleine Perforierungen davon, musste jedoch nicht tierärztlich versorgt werden.

Trotzdem hätte die Beschuldigte als Aufsichtsperson ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben müssen. Die 38-Jährige gab gegenüber den Behörden zu, dass ihr Hund noch nicht auf ihre Kommandos höre, weshalb sie ihn stehts an der Leine führen müsse. Sie war jedoch in dem Moment abgelenkt und konnte deshalb nicht verhindern, dass der Hund reissaus nahm und auf die Schafweide gelangte.

Das hat folgen für die Hundehalterin: Wegen Tierquälerei durch Verursachen von Schmerzen und in Angst Versetzten eines Lammes und Missachten der allgemeinen Pflichten als Aufsichtsperson sprach die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 70 Franken aus. Zudem muss die Frau eine Busse von 800 Franken und eine ebenso hohe Strafbefehlsgebühr bezahlen, plus Polizeikosten von 74 Franken.