Kredit aufgenommen und die Firma dann liquidieren lassen – zwei Aargauer wegen Covid-Betrug gebüsst
Mit der Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» am 16. März 2020 hatte der Bundesrat per Notverordnung Massnahmen zur Eindämmung der Covid-Pandemie angeordnet und damit das öffentliche Leben massiv eingeschränkt. Darunter litten verschiedne Unternehmen beträchtlich. Um den negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, konnten diese relativ unkompliziert Überbrückungskredite beantragen.
Dabei kam es auch zu Betrugsfällen. Zwei Aargauer Firmen wurden im Zusammenhang mit Covid-Krediten gebüsst, die entsprechenden Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig. Verurteilt wurden die Inhaber wegen Betrug, Urkundenfälschung, unterlassener Buchführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei. Letzteres, weil das unrechtmässig erworbene Geld aus «verbrecherischer Herkunft» stammt.
Ein Firmenkonto gab es gar nicht
Im ersten Fall geht es um eine GmbH mit dem Zweck «Führen von Restaurations-, Event- und Unterhaltungsbetrieben». Am 4. Juni 2020 hatte der Beschuldigte bei der Credit Suisse eine Vereinbarung für einen Covid-19-Kredit online eingereicht. Im September 2020 wurde der Konkurs eröffnet und im Februar 2021 mangels Aktiven eingestellt. Eine Rückzahlung des Kredits wird dementsprechend nicht mehr erfolgen. Die CS verlangte die Honorierung der Bürgschaft von einer Bürgschaftsgenossenschaft, diese musste den Betrag übernehmen, und hat daraufhin Anzeige eingereicht.
Für das Jahr 2019 gab der Beschuldigte an, er habe 360’000 Franken erwirtschaftet, und erhielt so einen Kredit in der Höhe von 36’000 Franken. Das Geld hat er auf sein Privatkonto überwiesen – das wäre schon per se nicht erlaubt gewesen. Ein Geschäftskonto gab es nicht, private als auch geschäftliche Zahlungen liefen über ein und dasselbe Konto.
Umsatz massiv zu hoch angegeben
Laut Erfolgsrechnung aus dem Jahr 2018 konnte damals ein Umsatzerlös von knapp 87’000 Franken erzielt werden, für das Jahr 2019 besteht keine Buchhaltung und damit kein Jahresabschluss. Der Beschuldigte gab bei der Einvernahme zu Protokoll, dass er im Jahr 2019 etwa drei Monate lang einen Umsatz von 30’000 Franken erzielen konnte. Wie hoch der Umsatz in den restlichen Monaten war, wusste er nicht mehr, nur, dass dieser zurückging. Er habe die 30’000 Franken mal zwölf gerechnet und sei so auf den Jahresumsatz gekommen.
«Aufgrund fehlender Buchhaltung und dem Durchmischen von privaten und geschäftlichen Transaktionen auf ein und demselben Bankkonto kann nicht eruiert werden, wie hoch der tatsächliche Umsatz gewesen ist», heisst es im Strafbefehl. Sicher ist: Die 360’000 Franken waren massiv überhöht.
Beschuldigter verwendete Kredit für Lebensunterhalt
Zudem hat der Beschuldigte angegeben, dass er aufgrund der Covid-Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt gewesen sei. Tatsächlich befand sich die GmbH bereits zuvor in finanziellen Schwierigkeiten, der Beschuldigte sagte aus, er hätte bereits Ende 2019 Konkurs anmelden können; zudem sei das Unternehmen ab 2020 inaktiv gewesen.
Laut eigener Aussage verwendete der Mann das Geld für ausstehende Mieten, Löhne und offene Rechnungen. Zudem habe er damit ein Darlehen zurückgezahlt, das ihm ein Freund gewährt hatte. Entsprechende Quittungen sind jedoch nicht vorhanden. Den Rest verwendete er für den privaten Lebensunterhalt.
Verhängt wurde eine bedingte Geldstrafe von 4800 Franken und eine Busse von 960 Franken, die Strafbefehlsgebühren belaufen sich auf 1600 Franken. Die Bürgschaftsgenossenschaft muss er mit 900 Franken entschädigen.
Baufirma konnte Mehrwertsteuer nicht mehr bezahlen
Bei der zweiten Firma handelt es sich um eine GmbH, die im Baubereich tätig war. Der Inhaber hatte einen Kredit über 90’000 Franken gewährt bekommen. Auch dieses Unternehmen befand sich bereits Mitte 2019 in wirtschaftlicher Schieflage, wie es im Strafbefehl heisst. So konnte bereits die 4. Quartalsrechnung 2018 der Mehrwertsteuer nicht mehr bezahlt werden.
Weiter blieben auch die Prämienrechnungen der Suva für das Jahr 2019 unbezahlt. Wenige Tage nach Erhalt des Kredits hatte der Mann die GmbH weiterverkauft. Mitte Juni 2020 gingen zum letzten Mal Zahlungen auf das Firmenkonto ein, Mitte September wurde der Konkurs eröffnet. Damit sei es nachweislich falsch, dass die Pandemie an der wirtschaftlichen Misere Schuld sei, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Baufirma war schon beim Antrag fast Konkurs
Der Beschuldigte habe bereits beim Bezug des Kredits keine Absicht mehr gehabt, weiter mit der GmbH tätig zu sein, sondern habe die überschuldete Gesellschaft an einen Firmenbestatter verkauft, damit dieser die Gesellschaft in den Konkurs führe. Zudem habe der Firmeninhaber den Kredit nicht verwendet, um laufende Liquiditätsbedürfnisse zu decken, sondern für «private bzw. unbekannte Zwecke».
Der Beschuldigte wurde zu einer bedingten Geldstrafe über 14’400 Franken und einer Busse von 2800 Franken verurteilt. Weiter muss er die Strafbefehlsgebühren von 1600 Franken bezahlen und einer Bürgschaftsgenossenschaft eine Entschädigung über 300 Franken bezahlen. Die Forderung der Privatklägerschaft über die 90’000 Franken wurden auf den Zivilweg verwiesen.