Mann täuscht Unfall vor – dann will er die Fahrerin nach Königsfelden schicken
Es war an einem frühen Montagabend im Juni 2023, als sich in Wittnau etwas Eigenartiges zutrug. Ein damals 44-jähriger Schweizer legte sich auf die Motorhaube eines Hondas – nicht etwa, weil er das Fahrzeug übersehen hätte, sondern weil er einen Unfall vortäuschen wollte, wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde.
Warum der Mann der Frau, die hinter dem Steuer des Hondas sass, vorgaukelte, sie hätte ihn angefahren, wird aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich. Vielleicht benötigte er eine plausible Ausrede, um einen Termin platzen zu lassen – doch das ist reine Spekulation. Sicher ist: Nach der angeblichen Kollision setzte er sich auf den Boden und tat so, als würde er die Polizei anrufen.
Die Lenkerin rief selbst die Polizei
Die Frau war aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen und schaute nach dem vermeintlichen Unfallopfer. Offenbar fiel sie nicht auf dessen Schauspielkünste herein, denn sie rief selbst die Polizei an, um zu überprüfen, ob der Notruf tatsächlich erfolgt war.
Als dann tatsächlich eine Patrouille der Regionalpolizei Oberes Fricktal eintraf, versuchte es der Mann mit einer neuen Taktik: «Gut sind Sie da», begrüsste er die Polizisten und meinte dann: «Nehmen Sie die Frau mit, die ist irre und muss nach Königsfelden.» Doch auch dieses Mal trug das Schauspiel keine Früchte. Im Gegenteil: «Der Beschuldigte hat die Aussage, die Privatklägerin sei psychisch krank, dazu missbraucht, um die Privatklägerin als charakterlich minderwertig hinzustellen und dadurch in ihrer persönlichen Ehre herabzuwürdigen», befand die Staatsanwaltschaft.
Der Aargauer wurde wegen Nötigung und übler Nachrede bestraft. Die Staatsanwaltschaft fällte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 140 Franken aus (4200 Franken). Der heute 46-Jährige muss eine Busse von 1000 Franken und Strafbefehlsgebühren von 800 Franken bezahlen.