Rassistische Beleidigung und Tritt in den Hintern – zwei Jugendliche erleben unangenehme Zugfahrt
Diese Zugfahrt dürfte allen Beteiligten noch lange in Erinnerung bleiben. In der WSB ab Aarau kam es laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft im August 2023 zu wüsten Szenen. Am späteren Abend gab es zwischen einem 18-jährigen Mann, wir nennen ihn Michael (alle Namen geändert), einer 18-jährigen Frau, wir nennen sie Lea, sowie den beiden Verurteilten im Alter von 39 und 33 Jahren eine verbale Auseinandersetzung.
Rucksack trifft Frau am Kopf
Dabei beleidigte der 33-jährige verurteilte Mann Michael rassistisch. Er beschimpfte ihn mit dem N-Wort und sagte weiter, dass Michael sowieso mit dem Schiff gekommen oder geschwommen sei, er nur Bananen esse und keine Steuern bezahle. Als Michael den WSB-Zug dann an einer Haltestelle verlassen wollte, ging er an den beiden Männern vorbei. Der zweite Verurteilte, der 39-Jährige, trat ihm dabei in den Hintern.
Und als die beiden Männer den Zug wenig später ebenfalls verliessen, schwang der 39-jährige Täter seinen Rucksack gemäss Strafbefehl «wissentlich und willentlich» gegen Lea, wodurch sie vom Rucksack am Kopf getroffen wurde.
Vorfall hat Konsequenzen
Knapp ein Jahr später wurden die beiden Täter nun von der Staatsanwaltschaft verurteilt. Der 39-Jährige muss sich wegen Tätlichkeiten verantworten. Er muss eine Busse in der Höhe von 500 Franken bezahlen. Hinzu kommen Gebühren von 500 Franken sowie die Kosten für die Polizei von 155 Franken.
Der 33-Jährige wurde wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass verurteilt. Er erhält eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 7500 Franken (50 Tagessätze zu je 150 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Auch bei ihm kommen noch Gebühren in der Höhe von 800 Franken sowie die Kosten für die Polizei von 155 Franken hinzu.