Rentner gebüsst, weil er unter falschem Namen Verkehrssünder verpfiff
Ein Rentner, heute 65-jährig, hat in Wettingen für Recht und Ordnung sorgen wollen. Offenbar waren ihm insbesondere Verkehrssünder ein Dorn im Auge. Vor ziemlich genau einem Jahr war ihm ein Auto mit Aargauer Nummernschild aufgefallen, das eine Einbahnstrasse nahe seinem Wohnort befuhr – in die falsche Richtung.
Umgehend schrieb er einen Brief an die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, in dem er das Vergehen schilderte und auch die Autonummer des Sünders vermerkte. Das Schreiben traf am 29. Juli 2022 bei der Repol ein, diese nahm Ermittlungen in Bezug auf den darin geschilderten Sachverhalt auf. Allerdings war das Schreiben mit dem Briefkopf eines gewissen «Dr. H. P. Maier» versehen und mit falschem Namen unterzeichnet.
Rentner verschickte auch noch zweiten Brief
«Dadurch, dass der Beschuldigte den Anschein erweckte, Dr. H. P. Meier sei der Ersteller der Anzeige, entging er dem Aufwand, von der Polizei befragt oder sonst in das Verfahren involviert zu werden», heisst es in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.
Anscheinend dauerte es eine Weile, bis man dahinter kam, wer den Brief verschickt hatte. Denn im vergangenen November sendete der Wettinger erneut einen Brief an die Polizei. Diesmal trug dieser den Titel «Anzeige wegen Verkehrsübertretung» und den Briefkopf «Dr. iur. M. Müller». Wieder unterzeichnete der Rentner mit falschem Namen.
Damit hat sich der Mann der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht. Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 210 Franken wurde bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Macht er sich in dieser Zeit keines Vergehens mehr schuldig, muss er lediglich die Busse von 100 Franken, die Strafbefehlsgebühren von 800 Franken und die Auslagen von 161 Franken bezahlen. Ob die Verkehrssünder, die er in seinen Briefen angeschwärzt hat, ebenfalls gebüsst wurden, ist nicht bekannt.