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Seniorin klaut Büsi der Nachbarn – Polizei findet es bei einer Hausdurchsuchung

In einer Freiämter Gemeinde kam eine Katze nicht mehr nach Hause. Die Besitzerin hatte eine Vermutung, wo ihr Tier abgeblieben ist und lag damit richtig.

Das Büsi, um das es in einem Strafbefehl geht, der kürzlich rechtskräftig wurde, ist weiblich, schwarz, ein Bengal-Mix. Laut Staatsanwaltschaft hat es einen Sachwert von 3000 Franken. Es wohnt in einer kleinen Freiämter Gemeinde, und seine Besitzerin lässt es durch ein Katzentürchen selbstständig ein- und ausgehen.

Doch am 5. Januar 2023 kam die Katze nicht mehr nach Hause. Ihre Besitzerin hatte rasch einen Verdacht. Denn bereits in einem früheren Fall war das Tier verschwunden und bei einer heute 74-jährigen Frau wieder aufgetaucht, die nur 50 Meter Luftlinie entfernt wohnt. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ordnete eine Hausdurchsuchung bei der Seniorin an. Und tatsächlich, im Haus der Beschuldigten konnte die Polizei drei Wochen nach seinem Verschwinden das wertvolle Büsi aufspüren und seiner rechtmässigen Besitzerin zurückbringen.

Beschuldigte muss über 2000 Franken bezahlen

Im Strafbefehl steht, die Beschuldigte habe die Katze wissentlich und willentlich widerrechtlich in ihre Wohnung genommen, «um sich damit einen ihr nicht zustehenden finanziellen Vorteil zu verschaffen». Die 74-Jährige wurde wegen Diebstahl verurteilt.

Die Seniorin ist zudem in der 50er-Zone mit 60 km/h geblitzt worden, war also nach Abzug der Toleranz noch 5 km/h zu schnell. Für beide Vergehen wurde eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 250 Franken (5000 Franken) ausgesprochen. Hinzu kommt eine Busse von 1040 Franken, Strafbefehlsgebühren von 800 Franken und Polizeikosten und Auslagen von 160 Franken.