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Sohn versuchte Erbe abzuzweigen, weil er die Mutter gepflegt hatte

Die Staatsanwaltschaft büsst einen Aargauer wegen Veruntreuung. Er hatte einen Teil des Erbes für sich behalten wollen, obwohl er es mit seinen Geschwistern hätte teilen müssen. Er war der Ansicht, es stehe ihm zu.

30 Jahre lang kümmert sich ein heute 72-jähriger Aargauer um die finanziellen und administrativen Angelegenheiten seiner Mutter. Diese verstarb im Januar 2020. Die Erbgemeinschaft bestand aus dem Mann und seinen drei Geschwistern, sie wurden von Gesetzes wegen Gesamteigentümer am Vermögen der Verstorbenen. Sprich: Über die Erbschaft durften sie nur gemeinsam verfügen.

Trotzdem hob der Mann zwei Tage, nachdem die Mutter verstorben war, eigenmächtig 20’000 Franken von einem ihrer Sparkonten ab. Von einem Postkonto bezog er dann Ende April nochmals 6000 Franken, was einer Veruntreuung entspricht. Zudem informierte er keines der beiden Geldinstitute über das Versterben seiner Mutter, sodass er aufgrund der Einzelvollmacht weiter über das Geld verfügen konnte.

Der Beschuldigte war zumindest bei den 6000 Franken der Meinung, der Betrag stehe ihm zu, «aufgrund seiner langjährigen Unterstützungsleistungen zugunsten der Mutter». Da eine solche Entschädigung aber nie vereinbart wurde, hat die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken verurteilt, als insgesamt 2700 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 500 und Strafbefehlsgebühren von 800 Franken.