Aargauer Paar zieht seinen Hunden Stachelhalsbänder an – das wird nun teuer für sie
Der Hund gilt zwar gemäss Sprichwort als «der beste Freund des Menschen». Das bedeutet aber nicht, dass der Umgang mit ihm spielend leicht ist. Manche Hunde können – oft durch falsche Erziehung – für den Halter sehr anstrengend sein. Wenn es sich auch noch um ein grosses, kräftiges Tier handelt, kann das unter Umständen übel ausgehen.
Was man trotzdem nicht darf: Verbotene Züchtigungsmittel anwenden. Das muss nun ein Paar aus dem Aargau erfahren. Es hatte seinen zwei Rhodesian Ridgebacks – eine stattliche Hunderasse, die zur Bewachung und Jagd gezüchtet wurde – Stachelhalsbänder angezogen. Und zwar nicht nur auf Spaziergängen, sondern auch zu Hause.
Doch das ist verboten. Man darf einen Hund weder absichtlich verletzen noch ihm bewusst Schmerzen zufügen. In der Tierschutzverordnung ist deshalb festgehalten: «Massnahmen zur Korrektur des Verhaltens von Hunden müssen der Situation angepasst erfolgen.» Verboten seien dabei Strafschüsse, das Verwenden von Zughalsbändern ohne Stopp, von Stachelhalsbändern oder von anderen «Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen». Man darf auch keine« übermässige Härte wie das Schlagen mit harten Gegenständen» anwenden.
Das Aargauer Paar habe, als es seinen Tieren die Stachelhalsbänder anzog, «die Beeinträchtigung des Wohlbefindens der beiden Hunde zumindest in Kauf genommen». Das schreibt die Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg in zwei rechtskräftigen Strafbefehlen. Darin werden der Mann und die Frau wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz durch Verwendung von Stachelhalsbändern zu je 400 Franken Busse verurteilt. Hinzu kommen je 500 Franken Strafbefehlsgebühr.