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Töffli frisiert: Vater versuchte Sohn vor Strafverfolgung zu bewahren und legte selber Hand an

Ein Jugendlicher kam mit seinem Motorfahrrad in eine Verkehrskontrolle – er hatte daran nicht legale Änderungen vorgenommen. Der Vater zeigte Verständnis für das Vergehen seines Sohnes und versuchte, die Polizei zu täuschen.

Ende März führte die Regionalpolizei Lenzburg eine Verkehrskontrolle durch. Die Beamten hielten unter anderem einen Jungen mit einem Töffli an, einem «Puch Maxi S». Weil sie vermuteten, dass an dem Motorfahrrad «verbotene, leistungssteigernde Abänderungen» vorgenommen wurden, wurde dieses polizeilich sichergestellt und in eine Werkstatt gebracht. Wie sich später zeigen sollte, lag die Polizei richtig: durch nicht typenkonforme Fahrzeugteile erreichte das Töffli eine höhere Geschwindigkeit, als gesetzlich erlaubt ist.

Der Vater des Jungen war offenbar mit dem Eingreifen der Polizei nicht einverstanden. Wie es in einem Strafbefehl heisst, ist der damals 44-Jährige Aargauer noch am gleichen Tag zusammen mit seinem Sohn zu jener Werkstatt gefahren. Woher er wusste, wo das Töffli zur Untersuchung hingebracht wurde, ist aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich.

Um seinen Sohn vor der drohenden Strafe zu schützen, nahm der Beschuldigte Manipulationen am Motorfahrrad vor. Zunächst wechselte er die Vergaserdüsen aus. Nachdem dies nur einen geringen Einfluss auf die Leistung des Motorfahrrads zeigte, montierte der Beschuldigte einen Luftfilter samt Frischluftschlauch, der zuvor mittels Klebebands verengt worden war. «Dadurch wurde ein Leistungsabfall beim Motorfahrrad erzeugt», heisst es im Strafbefehl.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen vor, er habe durch die Manipulationen seinen Sohn der Strafverfolgung entziehen wollen und bestrafte ihn wegen Begünstigung. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 110 Franken (3300 Franken) und einer Verbindungsbusse von 600 Franken verurteilt. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Auslagen von 835 Franken. Gegen den Sohn läuft ein separates Verfahren bei der Jugendanwaltschaft.

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