Velofahrer bricht sich mehrere Knochen wegen Schäferhund
Wo sich Spaziergänger, Velofahrer, Hündeler und Rösseler begegnen, kann es zu Missverständnissen und Konflikten kommen. So geschehen in einer Aargauer Gemeinde im Seetal. Ein Radrennfahrer fuhr dort im August 2023 einen Weg hinunter, ohne zu ahnen, dass die Fahrt schmerzhaft enden würde.
Zur gleichen Zeit befanden sich zwei Personen vor ihm auf der linken Seite der Fahrbahn. Auf der rechten Seite der Strasse verrichtete ein Schäferhund sein Geschäft in einer Wiese. Als das Fahrrad noch etwa 10 bis 15 Meter von der Personengruppe entfernt war, wollte der Hund zu seinem Frauchen zurück, lief unvermittelt auf die Strasse, und blieb dort stehen.
Der Mann versuchte dem Hund auszuweichen, «was ihm aber nicht gelang», heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde. Bei der Kollision überschlug sich der Radfahrer und erlitt mehrere Knochenbrüche. Der Schäferhund scheint keine Verletzungen davongetragen zu haben, zumindest werden keine erwähnt.
Laut Gesetz haben Hundehalter Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt. Hunde dürfen auch nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Weil die Beschuldigte dieser Pflicht nicht nachkam, muss sie wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz eine Busse von 100 Franken, Strafbefehlsgebühren von 300 Franken und Polizeikosten von 155 Franken tragen.