Wie ein totes Schwein auf dem Feld landete – und warum ein Aargauer Bauer dafür bezahlen muss
Es war an einem Montag im März, als dem Betreiber und Besitzer einer Schweinezucht ein Missgeschick unterlaufen ist. Auf einem Feld hat er Mist ausgebracht, das alleine wäre noch kein Vergehen. Doch dabei hat er «ein totes Ferkel mit auf dem Feld verteilt», wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig geworden ist.
Doch wie kam es dazu? Die Staatsanwaltschaft wirft dem Aargauer Landwirt vor, er habe es unterlassen, den ausgebrachten Mist zu kontrollieren. Dies habe dann zur Folge gehabt, dass ein Ferkel, bei dem es sich um eine Totgeburt gehandelt haben dürfte, beim Misten mit dem Stroh auf dem Miststock und von da unbemerkt auf das Feld gelangte.
Damit hat der Schweinezüchter zu verantworten, dass das tote Tier nicht ordnungsgemäss in einer Kadaversammelstelle landete, sondern auf dem Feld. Damit hat er sich der fahrlässigen Übertretung des Tierseuchengesetzes schuldig gemacht und wird mit einer Busse von 200 Franken bestraft, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Auslagen über 460 Franken.