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Zürcher Automechaniker verliert auf der Autobahn ein Rad

Ein 30-jähriger Zürcher war auf dem Weg zu einem Motorfahrzeugrennen, als sich am Anhänger ein Rad löste und über die A1 rollte. Als die Polizei eintraf, stellten die Beamten weitere Mängel fest.

Ein Automechaniker, der bei einer Zürcher Garage angestellt ist, kontrollierte an einem Freitagnachmittag im Mai auf dem Firmengelände die Bremsen eines Peugeot-Lieferwagens inklusive Anhänger. Anschliessend fuhr er mit dem Anhängerzug auf die Autobahn A1 Richtung Bern, weil er an einem Motorfahrzeugrennen teilnehmen wollte. Um 17.28 Uhr löste sich auf dem Gemeindegebiet Wettingen das hintere linke Rad der Doppelachse des Anhängers und rollte auf die Fahrbahn. Trotz viel Verkehr kam es zu keiner Kollision.

Nach dem Radverlust verliess der Automechaniker bei der Ausfahrt Neuenhof die Autobahn und hielt im Bereich «Untere Papperich», wie die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl schreibt.

Nicht genügend Schrauben fürs Ersatzrad

Nebst dem Radverlust stellte der Beschuldigte fest, dass er ein weiteres Problem hatte: Das verbliebene vordere linke Rad der Doppelachse am Anhänger hatte sich im Radkasten verklemmt. Der Mann wechselte es mit einem Ersatzrad aus. Weil er jedoch nicht genügend Radschrauben hatte, entfernte er jeweils eine von fünf Radschrauben der beiden rechten Räder des Anhängers und montierte das Ersatzrad mit insgesamt drei anstelle der vorgesehenen fünf Radschrauben.

Danach fuhr der Automechaniker mit dem Anhänger auf drei Rädern weiter und hielt an der Bushaltestelle «Klosterrüti» an. Dort informierte er die kantonale Notrufzentrale über den Radverlust. Anschliessend fuhr er rund fünf Kilometer weiter bis zur nächsten Garage, wo die Kantonspolizei Aargau aufgrund seines Anrufs wartete und ihn kontrollierte.

Strafe beläuft sich auf knapp 3300 Franken

Nebst den Rädern, die nur mit drei oder vier anstelle von fünf Radschrauben befestigt waren, und dem fehlenden Rad stellten die Beamten weitere Mängel fest. Die Bremsleistung betrug lediglich 9 Prozent, vorgeschrieben sind 30 Prozent. Bei einer Testbremsung wurde zudem ein «unüberhörbares metallisches Geräusch» festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 30-jährigen Zürcher vor, er habe den Bremstest nicht sachgerecht durchgeführt. Der Beschuldigte hatte lediglich mittels Blick in die Rückfahrkamera überprüft, ob sich die Bremse des Anhängers löst und das Drehen der Räder kontrolliert – dies genüge nicht. Als Fachmann hätte er Mängel an der Bremsanlage feststellen müssen.

Der Mann muss wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs durch mangelhafte Bremsleistung und mangelhafter Räder eine Busse von 1300 Franken, Strafbefehlsgebühren von 600 Franken und Polizeikosten und Auslagen von 370 Franken bezahlen.

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