Aargauer Staatsanwaltschaft büsst mehrere Rotlichtbetriebe nach Milieukontrolle
Im Januar hat die Polizei eine Milieukontrolle in Baden durchgeführt. Nun wurden mittels Strafbefehl mehrere Personen wegen Verstössen gebüsst. So eine heute 55-jährige Schweizerin, Betreiberin von mehreren Rotlichtbetrieben. Sie hat in einem Studio eine 40-jährige Sexarbeiterin aus Spanien angestellt, ohne diese beim Migrationsamt anzumelden. Weil die Bewilligung zur Arbeitsaufnahme fehlte, muss die Studiobetreiberin wegen Widerhandlung gegen die Verordnung über den freien Personenverkehr eine Busse von 800 und Strafbefehlsgebühren von 500 Franken bezahlen.
Dieselbe Strafe für dasselbe Delikt wurde auch gegen eine 53-jährige Deutsche verhängt, die ein Massagestudio betreibt. Auch trafen die Beamten auf eine Ausländerin ohne Arbeitsbewilligung: Eine 27-jährige Polin arbeitete als Masseurin in dem Betrieb.
Auch im Zurzibiet wurde eine Bordellbetreiberin bestraft: Hier traf die Polizei bei einer Kontrolle im Juni auf eine 39-jährige Ungarin, die sich als Sexarbeiterin ihr Geld verdiente, jedoch weder eine gültige Aufenthaltsbewilligung besass noch in einem Meldeverfahren war. Dafür wurde eine Busse von 300 und Strafbefehlsgebühren von 400 Franken fällig.
Escort-Dame wird bei Auseinandersetzung handgreiflich
Im Mai reiste eine Ungarin in die Schweiz ein, um eigenständig und unabhängig während rund drei Wochen als Escort-Dame zu arbeiten. Sie hätte sich nach Ablauf dieser Frist beim Migrationsamt melden müssen, was sie nicht tat.
Es war nicht ihr einziges Vergehen: Zwischen ihr und einer anderen Frau kam es in Wohlen zu einer Auseinandersetzung. «Hierbei packte die Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin zuerst am rechten, dann am linken Arm und zuletzt mit einer Hand in der Halsgegend, ohne diese dabei zu würgen», heisst es in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde. Das Opfer erlitt ein Hämatom am linken Oberarm.
Zudem schlug die Beschuldigte die der Zivil- und Strafklägerin mehrmals mit der Faust gegen die rechte Halsseite, dort entstandene ein Hämatom und Kratzspuren. Die Beschuldigte, so schreibt es die Staatsanwaltschaft, habe die Frau zudem am Nacken, an der rechten Schläfe und Wange und am Oberarm gekratzt. Die Verletzungen bedurften allerdings keine ärztliche Behandlung. Wegen Tätlichkeiten und Widerhandlung gegen die Verordnung über den freien Personenverkehr wurden eine Busse von 600, Strafbefehlsgebühren von 500 und Polizeikosten von 92 Franken fällig.