Deutscher wird bestraft, weil er seinen Hund geschlagen hat
Im Aargau wurden im letzten Monat gleich mehrere Strafbefehle rechtskräftig, die sich gegen Hundehalter richten. So etwa gegen einen 44-jährigen Deutschen: Seine Hündin hatte im Juli in der Wohnung eine Unordnung angerichtet, worauf der Hundehalter komplett die Kontrolle verlor. Er packte das Tier mit beiden Händen, warf es gegen eine geschlossene Türe und anschliessend durch die geöffnete Türe. Zudem schrie er die Hündin an und schlug sie ein- bis zweimal mit der flachen Hand, sodass das Tier jaulte.
Zu einem anderen Zeitpunkt verpasste er der Hündin einen Fusstritt, worauf diese rund anderthalb Meter die Treppe hinunterfiel. Und er versuchte, sie mit der Leine zu schlagen, was ihm aber nicht gelang, weil die Hündin wegrannte.
Der 44-Jährige erhielt für seine Vergehen eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 90 Franken (1800 Franken), eine Busse von 400 Franken und muss Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von zusammen 1300 Franken tragen.
Tier kaute auf Steinen – wegen Unterbeschäftigung
Ein anderer Deutscher wurde ebenfalls wegen Tierquälerei bestraft. Der Regionalpolizei war der Hund aufgefallen, weil die Eckzähne stark abgenutzt waren. Daraufhin führte der Veterinärdienst am Wohnort des Beschuldigten eine unangemeldete Tierschutzkontrolle durch. Der Hund befand sich auf dem Gelände einer dortigen Bar.
Den Kontrolleuren fiel auf, dass sich in der Umgebung viel Unrat wie Blechdosen, Taschentücher, Wellblech, Plastiksäcke, Plastikstücke, Flaschen, sonstiger Abfall und Schutt befand. «Der Hund des Beschuldigten nahm alles Mögliche ins Maul und kaute darauf herum (Steine etc.)», heisst es im Strafbefehl.
Die Zähne waren stark abgewetzt, dies kann zu einer schmerzhaften und gesundheitsgefährdenden Offenlegung des Zahnnervs führen. Der Veterinärdienst führt das regelmässige Herumkauen auf harten Gegenständen auf Langeweile und Unterforderung zurück.
Beim 43-Jährigen wurden weitere Verstösse festgestellt: Er hielt Fische in einem zu kleinen Aquarium, in der Bar war Wasserpfeifentabak nicht vorschriftsgemäss gekennzeichnet, und bei E-Zigaretten, die er verkaufte, fehlte der Beipackzettel. Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken (3000 Franken) belegt, zudem muss er eine Busse von 1600 Franken, 900 Franken Strafbefehlsgebühren und Auslagen und Polizeikosten von 296 Franken bezahlen.
Keine Bewilligung für «Listen-Hund»
Drei weitere Personen wurden zudem wegen Verstössen gegen das Hundegesetzt gebüsst. So hat ein Spanier einen American-Staffordshire-Mischling in die Schweiz mitgenommen, hat diesen aber nicht registrieren lassen. Zudem fehlte ihm die nötige Bewilligung – sowohl der American Bull Terrier als auch der Staffordshire Bull Terrier gelten als Rassetypen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Weil sich das Tier im Mai von der Leine losriss und einen anderen Hund ins Ohr biss, muss der Mann nun 900 Franken Busse bezahlen, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 600 und Auslagen von knapp 100 Franken.
Eine ähnlich hohe Summe muss eine Frau aus dem Bezirk Baden bezahlen. Ihre Mischlingshündin biss auf einer Autobahnraststätte unverhofft einen Mann ins linke Wadenbein, als dieser sich auf einer Bank niederliess. Die Busse beträgt 900 Franken, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von 865 Franken.
Eine Österreicherin wurde schliesslich gebüsst, weil sie für ihren American Staffordshire Terrier zwar eine Halterbewilligung beantragt hat, danach aber zwingend notwendige Unterlagen nicht eingereicht hat: Zur Busse von 200 Franken kommen Strafbefehlsgebühren über 400 Franken.