Mit Promille unterwegs: Mehrere Fahrten unter Alkoholeinfluss enden glimpflich – aber teuer
Es war an einem Sonntagmorgen im Februar, als sich ein damals 32-Jähriger mit seinem Audi Q7 von Wohlen auf den Weg nach Seengen machte. Sein Ziel: Die Bäckerei Studler. Eine Polizeipatrouille fand den Mann um 7.55 Uhr auf dem Parkplatz vor – er war bei laufendem Motor eingeschlafen, heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.
Weil die Beamten starken Alkoholgeruch feststellten wurde eine entsprechende Messung durchgeführt, die ergab, dass der Mann 0,96 Promille im Blut hatte. Unabhängig von der alkoholisierten Fahrt wurde der Beschuldigte bereits früher aufgefordert, die Kontrollschilder eines anderen Fahrzeugs und seinen Fahrzeugausweis abzugeben, was er nicht gemacht hat. Für die beiden Vergehen zusammen wurde eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken und eine Busse über 1000 Franken ausgesprochen, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von zusammen 1110 Franken.
Mit über 2,5 Promille die Kurve nicht erwischt
Ebenfalls im Februar war eine Aargauerin mit noch mehr Promille unterwegs. Sie fuhr mit ihrem VW Polo nach Oberentfelden, weil sie zur Coop-Tankstelle wollte. Beim Abbiegen nach rechts geriet die damals 59-Jährige zu weit nach links und verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug. An der Mittellinie stand ein Mercedes, mit dem sie kollidierte.
An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, Die Auswertung der Blutprobe ergab, dass die Aargauerin zum Zeitpunkt des Unfalls eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,58 Promille aufwies. Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 120 Tagessätze zu 110 Franken. Bezahlen muss sie eine Busse von 3000 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken, Polizeikosten von 390 Franken und Auslagen von 451 Franken – zusammen also über 5000 Franken.
Ohne Führerausweis betrunken gefahren
Eine junge Frau, zum Tatzeitpunkt kurz vor ihrem 19. Geburtstag, ist ebenfalls angetrunken gefahren. Doch nicht nur das: In der 80er-Zone hatte sie das Tempo um 38 km/h überschritten, und lenkte den Audi, obwohl ihr der Führerausweis knapp eine Woche zuvor entzogen wurde.
Während der Fahrt hantierte die Beschuldigte an der Mittelkonsole und schenkte dem Verkehr keine Aufmerksamkeit, weshalb sie links von der Ideallinie abkam und ungebremst mit einem an der linken Strassenseite parkierten Peugeot kollidierte. Durch die Kollision wurde das Auto in einen davor parkierten PW, ebenfalls ein Peugeot, geschoben. Beide wurden beschädigt.
Anstatt sich um den Schaden zu kümmern fuhr die junge Frau davon und begab sich auf einen Parkplatz. Knapp zwei Stunden später konnte die Kantonspolizei die Beschuldigte ausfindig machen und stellte eine Alkoholkonzentration von 0,94 Promille fest. In diesem Fall wurde eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken ausgesprochen. Die Aargauerin muss zudem eine Busse von 2500 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1400 Franken, Polizeikosten und Auslagen von 337 Franken bezahlen.
Drei Whiskey – oder waren’s zehn?
Ein Bauarbeiter aus Spanien feierte im Januar in einem Club im Kanton Zürich. Wie es im Strafbefehl heisst, hatte er dort «eine dicke Line Kokain» konsumiert, und danach «mindestens drei, allenfalls zehn Gläser Whiskey» getrunken. Um Mitternacht machte er sich auf den Nachhauseweg, der ihn durch den Kanton Aargau führte.
Doch bereits wenige Meter vom Parkplatz entfernt kollidierte er mit einem Inselschutzpfosten, der dabei aus der Verankerung gerissen wurde und drei bis vier Meter weiter in einem Kreisel liegen blieb. Der damals 47-Jährige fuhr davon, ohne die Polizei zu informieren.
Weil er müde wurde, lenkte er sein Auto in Stein auf den Vorplatz einer Tankstelle und legte sich auf der Rückbank schlafen. Kurz vor 7 Uhr wurde er durch eine Polizeipatrouille geweckt. Die Atemalkoholmessung ergab 1,68 Promille – als der Mann los fuhr, hatte er demnach mindestens 1,94 Promille. Betäubungsmittel-Vortest fiel positiv aus. Rückgerechnete minimale Blutalkoholkonzentration von 1.94 g/kg zum Tatzeitpunkt.
Der Mann wird nicht nur wegen Führen eines Motorfahrzeug in angetrunkenem Zustand bestraft, sondern auch für mangelnde Aufmerksamkeit, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall, Versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und wegen Betäubungsmittelkonsum.
Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 100 Tagessätze zu 140 Franken, hinzu kommt eine Busse über 3900 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken, Polizeikosten von 176 Franken und Auslagen von 1280 Franken. Insgesamt kostet ihn die Fahrt also 6556 Franken.