Wenn Nachbarn streiten: Staatsanwaltschaft büsst Aargauer wegen Drohung, Tätlichkeiten und Hausfriedensbruch
Warum der Streit zwischen den beiden Männern, die fünf Gehminuten voneinander entfernt wohnen, ausartete, ist aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich. Es war an einem Freitagmorgen im August, als der Beschuldigte seinen Kontrahenten tätlich anging, «indem er ihn mit einem Wasserschlauch komplett nass spritzte», wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Auch verbal wurde der damals 67-jährige Beschuldigte ausfällig und bezeichnete den anderen mehrmals als «verdammte Sauhund». Als dieser sich entfernte, rief ihm der Beschuldigte nach, «dass er Militärdienst geleistet habe und ein Gewehr besitze». Die Staatsanwaltschaft listet deshalb unter den Delikten nicht nur Beschimpfung und Tätlichkeiten auf, sondern auch versuchte Drohung. Versucht, weil sich der Zivil- und Straftäter von den Aussagen nicht beeindrucken liess.
Für diese Vergehen sprach die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 70 Franken und eine Busse von 1100 Franken aus. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 800 Franken und Polizeikosten von 20 Franken.
Deutsche betrat unverschlossene Wohnung
Zwei weitere Streithähne wohnten gar im gleichen Haus. Eine 49-jährige Deutsche fühlte sich in ihrer Nachtruhe gestört. Es war im Juli, an einem Mittwoch, um 1 Uhr in der Nacht, als sie deswegen mit dem 45-jährigen Mann in der Wohnung ein Stockwerk unter ihr das Gespräch suchen wollte. Weil niemand auf ihr Klingeln öffnete, betrat sie kurzerhand die unverschlossene Wohnung.
Der Mann, vom nächtlichen Besuch wohl etwas überrascht, forderte die Frau auf, seine Wohnung zu verlassen. Als sie seiner Aufforderung nicht nachkam, packte er sie am Handgelenk und wollte sie vor die Türe setzen. Die Frau wehrte sich und wollte sich befreien und verletzte dabei den Mann mit ihren Fingernägeln im Gesicht – er trug eine leichte Schwellung und einen Kratzer an der linken Wange davon.
Dafür kassierte die 49-Jährige wegen Hausfriedensbruchs und Tätlichkeiten eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 110 Franken und eine Busse von 500 Franken. Zudem muss sie 600 Franken Strafbefehlsgebühren und 40 Franken Polizeikosten tragen.