«Passive Korruption»: Bundesstrafgericht verurteilt ehemaligen Fifa-Generalsekretär
Die Bundesanwaltschaft warf Valcke passive Bestechung, mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vor. Al-Khelaifi und ein Geschäftsmann sollen Valcke zur ungetreuen Geschäftsbesorgung angestiftet haben. Diesem dritten Beschuldigten wird zusätzlich auch aktive Bestechung vorgeworfen.
Im Berufsverfahren hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Freitag sein Urteil gefällt. Nasser Al-Khelaifi, Klubpräsident des französischen Meisters Paris St. Germain und Chef des Senders BeIN Sports, ist im Fall der umstrittenen Vergabe von TV-Rechten vom Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung auch in zweiter Instanz freigesprochen worden.
Bundesanwaltschaft hatte 35 Monate Haft verlangt
Ebenso sprach das Gericht Jérôme Valcke, den früheren Generalsekretär des Fussball-Weltverbandes Fifa, frei. Der Franzose wurde allerdings in einem separaten Fall wegen «passiver Korruption» und «falscher Titel» zu elf Monaten Haft bedingt verurteilt.
Bei der Anhörung vor der Berufungskammer im März hatte die Bundesanwaltschaft 28 Monate Haft gegen Al-Khelaifi sowie 35 Monate gegen Valcke beantragt. Ihnen wurde im Zuge der Rechtevergabe an den WM-Turnieren 2018 und 2022 Korruption vorgeworfen.
Im Tausch eine luxuriöse Villa
Valcke soll laut Bundesanwaltschaft für seine Unterstützung für BeIN Sports im Verband eine luxuriöse Villa bekommen haben, die er Ende 2013 für fünf Millionen Euro an ein Unternehmen Al-Khelaifis verkauft haben soll. Das Gericht entschied nun, dass die Fifa keinen Schaden erlitten hat. Nur dann wäre der Vorwurf der unlauteren Geschäftsführung festzustellen.
«Das heutige Urteil ist völlig gerechtfertigt. Nach einer unerbittlichen sechsjährigen Kampagne der Staatsanwaltschaft – die jedes Mal grundlegende Tatsachen und das Gesetz ignorierte – wurde unser Mandant erneut voll und ganz entlastet», hiess es in einer Erklärung von Al-Khelaifis Anwälten gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. (SID/rwa)