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Straftäter leisten gemeinnützige Arbeit, statt ins Gefängnis zu gehen – doch drei aus dem Aargau sind jetzt abgetaucht

Wer zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten verurteilt worden ist, kann ein Gesuch stellen, um stattdessen eine gemeinnützige Arbeit zum Beispiel in einem Spital oder in einem Altersheim zu verrichten. Das entlastet zwar die Gefängnisse. Doch der Kanton muss solche Einsätze häufig abbrechen. Drei aktuelle Fälle stechen heraus.
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