Raser sollen doch härter bestraft werden: Nationalrat kriegt kalte Füsse
Der Druck war zu gross und so ist der Nationalrat am Dienstag zurückgekrebst: Er will nun die harten Strafen für Raserdelikte doch im Gesetz belassen. Damit korrigiert er einen zentralen Eckpfeiler von Via Sicura. Einst eingeführt, um die Zahl der Toten auf Strassen zu reduzieren, ist die Reform in den letzten Jahren zusehends unter Beschuss geraten. Die Kritik: Die starren Grenzwerte im Raserartikel führen zu unverhältnismässigen Strafen.
Das Parlament hatte deshalb beschlossen, die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis für Raser zu streichen. Auch der Führerausweisentzug von mindestens 24 Monaten sollte auf 12 Monate verkürzt werden. Der Entscheid sorgte für einen Aufschrei auf links-grüner Seite wie auch bei der Stiftung für Verkehrssicherheit Roadcross, die ein Referendum gegen das neue Strassenverkehrsgesetz androhte.
Die Drohung scheint gewirkt zu haben: Die bürgerlichen Befürworter aus den Reihen der Mitte, FDP und SVP sind am Dienstag zurückgerudert. Allerdings gaben sich die einstigen Befürwortern wortkarg. Keine der Fraktionen wollte die Kehrtwende erklären. Der Nationalrat fällte den Entscheid stillschweigend.
Ausnahmen «aus achtenswerten Gründen»
Die Chancen für den Kompromiss stehen gut. Denn auch die vorberatende Kommission des Ständerates stimmte bereits einstimmig zu. Der Kompromiss sieht vor, dass ein Raserdelikt weiter mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Allerdings soll es Ausnahmen geben: Eine mildere Strafe ist möglich, wenn der Raser oder die Raserin nicht wegen Verkehrsdelikten vorbestraft ist oder wenn die Geschwindigkeitsübertretung «aus achtenswerten Gründen» begangen wurde – also etwa bei einem medizinischen Notfall.
Unter denselben Bedingungen soll auch eine kürzere Mindestentzugsdauer des Führerausweises möglich sein. Nach Ansicht von Kommissionssprecher Philipp Bregy (Mitte/VS) könne Raserdelikten weiterhin «mit der nötigen Härte begegnet werden». Gleichzeitig werde auch das ursprüngliche Ziel der Gesetzesrevision erreicht: den Gerichten mehr Ermessensspielraum einzuräumen.