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Velofahren soll nicht kosten: Bundesrat will keine neue Velovignette

Der Bundesrat will Velofahrende nicht zusätzlich zur Kasse bitten. Er lehnt einen Vorstoss von bürgerlichen Politikern ab, die einen Anlauf für eine neue Velovignette nehmen wollen.

Eine Allianz von bürgerlichen Politikern im Nationalrat fordert, dass sich künftig auch Velofahrende an den Kosten des Strassenverkehrs beteiligen. Begründet wird das Anliegen vor allem mit dem «massiven Ausbau der Velowege» durch das neuen Veloweggesetz. Dadurch würden Milliardenkosten auf die öffentliche Hand zukommen, heisst es im Vorstoss. Für die Politiker ist klar: Da die besseren und sicheren Velowege hauptsächlich im Interesse der Velofahrenden sind, sollen diese die Infrastrukturkosten auch selbst tragen.

Initiator Benjamin Giezendanner (SVP/AG) denkt dabei an 20 Franken pro Velo und Jahr. Nach seinen Berechnungen würde eine neue Velovignette dem Bund jährliche Einnahmen von gut 100 Millionen Franken bringen. Allerdings stösst er damit beim Bundesrat auf taube Ohren. Er beantragt, die Motion abzulehnen, wie seine am Donnerstag veröffentlichte Antwort zeigt. Die Landesregierung sieht keinen Grund, um von den bestehenden Finanzierungsinstrumenten abzuweichen. Nun muss sich der Nationalrat damit befassen.

Sichere Velowege nützen auch Autofahrenden und dem Schwerverkehr

Die Kosten für Kantons- und Gemeindestrassen sowie Investitionen in die Veloinfrastruktur auf diesen Strassen werden heute laut Bundesrat hauptsächlich durch die Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden bezahlt. Der Bund beteiligt sich mit Beiträgen an den Hauptstrassen und finanziert bis zu 50 Prozent der Kosten für den Bau von Veloinfrastrukturen in den Agglomerationen, wie der Bundesrat in seiner Begründung schreibt.

Diese Finanzierung sei einfach und trage dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung. Und noch wichtiger: Sichere und attraktive Velowege mitsamt einer entsprechenden Entflechtung nützen allen Verkehrteilnehmenden – also nicht nur Velofahrenden, sondern vor allem auch dem Auto- und Schwerverkehr.

Zu grosser Aufwand

Für die Regierung ist daher klar: Eine zentrale Erhebung und anschliessende Verteilung von Abgaben für den Veloverkehr an die jeweiligen Strasseneigentümer würde zu einem «unverhältnismässig hohen Verwaltungsaufwand» führen. Und das, «ohne dem Anspruch nach einer Nutzerfinanzierung über alle drei Staatsebenen hinweg» zu genügen.

Die Velovignette wurde 2012 in der Schweiz abgeschafft. Dies wurde damit begründet, dass der Aufwand für diesen Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu gross war. Seither müssen Velofahrende oder deren Versicherung für Schäden aufkommen, die sie verursacht haben. (abi/sat)

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