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Strenge Zertifikatsplicht unter Grossmutters Tannenbaum – aber lockere Sitten an der Grenze?

Seinem Ärger liess der Berner Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg in der Sendung «Club» des Schweizer Fernsehens freien Lauf. «Es wäre jetzt vielleicht gut», sagte er bissig, «wenn wir die Zertifikate oder Tests jetzt an der Grenze wirklich kontrollieren, und insbesondere an den Flughäfen.» Jede Woche erhalte er Briefe von Bürgerinnen und Bürgern, die sagten, sie seien «schon drei Mal hier und dort gelandet», aber noch nie kontrolliert worden. Und dass noch am letzten Samstag Flugzeuge «ohne besondere Kontrolle» aus Ländern ankamen, die als Risikoländer eingestuft werden müssten, «kann ich nicht mehr verstehen», so der SVP-Regierungsrat.

Umso mehr, als im Inland die Schraube angezogen werde, etwa mit der geplanten Zertifikatspflicht auch im privaten Bereich. «Jetzt verschiebt man die Verantwortung auf die Grossmutter für das Weihnachtsessen – das finde ich schon ein bisschen speziell», so Schnegg.

Gewisse Reiseveranstalter buchen ihre Kundschaft kreativ um

Er ist nicht der Einzige, der sich wundert. Auch Leute in der Bundesverwaltung ärgern sich hinter vorgehaltener Hand über einige Schlupflöcher gerade im internationalen Reiseverkehr, die in zunehmendem Kontrast zur Strenge im Inland stehen.

Als Problem etwa gilt: Leute aus Risikoländern, die in die Schweiz einreisen wollen, weichen nicht selten auf Nachbarstaaten aus, um der Quarantäne zu entgehen. So fliegen etwa manche Palästinenser angeblich nicht aus Israel, das auf der Risikoländer-Liste steht, sondern aus Jordanien in die Schweiz. Teilweise sind es laut Insidern auch Reiseveranstalter, die ihre Kundschaft, etwa aus Südafrika, auf Umwegrouten umbuchen.

Transitreisende unterwegs im Land

Ein anderes Beispiel, das die Runde macht: Wer beispielsweise aus dem Risikogebiet Südafrika kommt, muss in der Schweiz ebenfalls in Quarantäne. Ausser, er kommt nur zu Durchreise, etwa nach Frankreich, wenn er dort aufenthaltsberechtigt ist. Dann kann er, negativen Test und ausgefülltes Einreiseformular vorausgesetzt, nach der Landung in der Schweiz auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen, um sein Zielland zu erreichen. Also etwa in den Zug, wo er, wenn’s dumm läuft, das Virus verbreitet. Und ob er überhaupt nach Frankreich fahre, werde auch nicht kontrolliert, meint ein Beobachter.

Unter dem Tannenbaum soll, gewissermassen, die Zertifikatspflicht gelten. Was aber wird zur Verhinderung der Einreise-«Unfälle» unternommen? Das wollte CH Media von betroffenen Behörden wissen.WERBUNG

Der Hauptadressat, das Bundesamt für Gesundheit (BAG), hielt fest: Alle Einreisenden müssten ein ausgefülltes Einreiseformular vorweisen. «Sofern die betreffenden Personen aus einem der Länder mit besorgniserregender Virusvariante kommen, muss entweder ein PCR-Test (72 Stunden) oder ein Schnelltest (48 Stunden) vorgelegt werden, auch wenn die betreffenden Personen geheilt oder geimpft sind.»

Diese Einreiseformulare würden an die Kantone geschickt und diese könnten anschliessend überprüfen, ob einreisende Personen sich an die geltenden Einreiseregeln gehalten haben. Zudem sei es so, so das BAG weiter, «dass das ursprüngliche Abreiseland im Einreiseformular ein Pflichtfeld darstellt und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden muss.»

Kritiker halten dem entgegen, dass die Schweiz hier mehr machen könnte: Etwa indem sie von Fluggesellschaften die Passagierdaten verlange oder erhebe.

Für die Frage, wie verhindert werde, dass ein Transitreisender das Virus verbreite, sei die für Grenzsicherheit verantwortliche Zollverwaltung (EZV) zuständig, so das BAG.

Verantwortung wird hin und her geschoben

Die EZV aber sah hier das BAG in der Pflicht. Sie selbst sah sich nur für die Frage zuständig, warum Test und Zertifikate am Flughafen kaum kontrolliert werden. Sie führe ihre Kontrollen auftragsgemäss «risikobasiert und lageabhängig» beim Strassen-, Bahn- und Flugverkehr durch. Zudem setze die Covid-Verordnung des Bundes «auf die Selbstverantwortung der Reisenden». Für Kontrollen am Flughafen Zürich, an dem der von Schnegg angesprochene Flieger aus Südafrika landete, sei die Kantonspolizei Zürich zuständig, delegierte die EZV.

Auch die Kapo verwies auf Anfrage darauf, dass die Grenzkontrollbehörden «risikobasiert» kontrollieren könnten. Dabei werde unter anderem «die Liste der Länder mit einer besorgniserregenden Virusvariante des Staatssekretariats für Migration (SEM) beigezogen». Wie die Bundesämter wies auch die Kapo darauf hin, dass Flug- und Busgesellschaften im Fernverkehr überprüfen müssen, ob Einreisende die Bedingungen erfüllen. Sonst drohten Bussen.

Immerhin, eine gute Nachricht gab es: «Die bisherigen Stichproben zeigen, dass die Luftverkehrsunternehmen ihrer Kontrollpflicht nachkommen», so die Kantonspolizei.