Gericht in Brasilien hebt Sperre von Online-Plattform X auf
Nach mehr als einem Monat hat der brasilianische Bundesrichter Alexandre de Moraes die Sperre gegen die Online-Plattform X in dem südamerikanischen Land wieder aufgehoben. «Ich verfüge die Beendigung der Aussetzung und genehmige die sofortige Wiederaufnahme der Aktivitäten von X», hiess es in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Die Nationale Telekommunikationsagentur Anatel werde angewiesen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Bestimmung in Kraft zu setzen.
Die Aufhebung erfolge, da das Unternehmen des Tech-Milliardärs Elon Musk die fällige Geldstrafe in Höhe von 28,6 Millionen Reais (4,7 Millionen Euro) vollständig bezahlt habe. Anatel müsse jetzt die Internetbetreiber darüber benachrichtigen, berichtete das Nachrichtenportal «G1».
Moraes hatte am 30. August die Stilllegung von X im grössten Land Lateinamerikas mit Millionen aktiven X-Nutzern angeordnet. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen. Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungserzählungen und Falschinformationen verbreiteten. Inzwischen kam X diesen Forderungen nach, obwohl Musk Widerstand dagegen angekündigt hatte.
Nach der Aufhebung der Sperre betonte X, man sei «stolz», nach Brasilien zurückzukehren. «Wir werden weiterhin Redefreiheit verteidigen, im Rahmen der Gesetze.»
Alle Forderungen erfüllt
X hatte zuletzt nach der Überweisung der Millionenstrafe abermals die Aufhebung der Sperre beantragt. Laut Mitteilung des Obersten Gerichtshofs hatte das Unternehmen am 27. September nachgewiesen, den Rechtsvertreter für Brasilien ernannt und die Profile gesperrt zu haben.
Musk hatte Moraes einen Angriff auf die Meinungsfreiheit vorgeworfen und ihn als «bösen Diktator» bezeichnet. Der Milliardär, der im US-Wahlkampf seit einiger Zeit ein prominenter Unterstützer des republikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump ist, gibt sich stets als Verteidiger der freien Rede. Wegen mutmasslicher Behinderung der Justiz und Anstiftung zu Straftaten hatte der Bundesrichter im April bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Musk selbst eingeleitet.(dpa)