Töffunfall erfunden: Mann aus dem Aargau wird verurteilt – aber er würde es wieder tun
Als die Polizei und die Rettungskräfte am 8. Januar 2024 am angeblichen Unfallort eintrafen, redete der Beschuldigte von einem schwarzen Personenwagen, der ihn von der Strasse gedrängt habe, wie «20 Minuten» schreibt. Wo genau es passiert sein soll, wusste er aber nicht mehr – er kenne sich in Sursee nicht aus. Der Unfall selbst soll aber gar nicht in Sursee, sondern einer anderen Gemeinde passiert sein. Der Mann habe «sehr widersprüchliche Aussagen» gemacht, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, der dem Newsportal vorliegt.
Obschon der 20-Jährige behauptete, er habe Schmerzen am Bein, konnten die Rettungskräfte bei der Untersuchung keine Anzeichen auf Verletzungen feststellen. Der Luzerner Polizei habe er zuerst angegeben, vom Campus weggefahren zu sein. Anschliessend sagte er, er sei in Richtung des Campus gefahren. Plötzlich war auch nicht mehr von einem Auto, sondern einem Lieferwagen die Rede. Gegenüber der Luzerner Polizei habe er ausserdem gesagt, er könne keine Angaben zum anderen Fahrzeuglenker machen, habe dann aber eine männliche Person beschrieben.
Er würde es wieder tun
Wie der Aargauer gegenüber «20 Minuten» erzählt, hätten ihm die ausgerückten Polizisten von Anfang an nicht geglaubt. Das, weil an seinem Töff keine Spuren ersichtlich gewesen seien und er die Polizei schon vorher einmal angelogen hatte. Der 20-Jährige schätzt seine Chancen als gering ein und will den Strafbefehl nicht anfechten. Ebenfalls sagte er: «Ich würde es genau so wieder tun.»
Über neun Monate später erzählt er noch immer, er sei von einem schwarzen Auto von der Strasse abgedrängt worden. Die Person habe angehalten und aussteigen wollen, sei dann aber geflohen. Er habe den Fahrer nicht erkannt und in Panik den Rettungsdienst angerufen. Er sei leicht verletzt gewesen und habe sich den Fuss verstaucht, so der Aargauer zu «20 Minuten».
Der junge Mann wurde durch die Staatsanwaltschaft Luzern zu einer Busse von 200 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Ebenfalls muss er die Verfahrenskosten von 530 Franken selbst tragen.