Reformierte Landeskirche Aargau lässt Tür zu den Kantonsschulen noch einen Spalt weit offen
Bei der November-Synode der Reformierten Landeskirche Aargau im Grossratssaal Aarau nutzen die anwesenden 135 Synodalen die Gelegenheit, ihre Stimme mit zahlreichen Diskussionsbeiträgen hörbar einzubringen. Das wichtigste Traktandum war die Präsenz der Landeskirche an den Kantonsschulen. Aufgrund der Kirchenordnung bestehe für die reformierte Landeskirche ein Auftrag zu Unterricht, Seelsorge und Vernetzung an kantonalen Schulen, schreibt sie in einer Mitteilung.
Mit dem Ausbau der Kantonsschulstandorte, der fehlenden Unterstützungsbereitschaft durch Schulleitungen und Kanton, der geringen Resonanz unter den Schülerinnen und Schülern, dem Rückzug der katholischen Landeskirche und der bestehenden Finanzknappheit sei dieser Auftrag nicht mehr erfüllbar, argumentierte der Kirchenrat. Er beantragte die Streichung.
Nach 14 Wortmeldungen und 2 Gegenanträgen folgte die Synode allerdings einem der Gegenanträge. Der bisherige Paragraf wird wie folgt umformuliert. «Die Landeskirche kann an den kantonalen Schulen durch Unterricht des Freifachs ‹Religionen, Kulturen, Ethik›, durch Beratung und Begleitung oder durch ausserschulische Aktivitäten präsent sein.» Total 81 der Synodalen stimmten der neuen Kann-Formulierung zu, 45 unterstützten den Antrag des Kirchenrats, diesen Paragrafen ganz zu streichen. In der Schlussabstimmung stimmten 66 Synodale dem Geschäft zu, 35 waren dagegen.
Es braucht eine Absprache mit den Katholiken
Den Synodalen war es demzufolge ein Anliegen, weiterhin bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen präsent zu sein sowie auch «einen Fuss in der Tür» des schulisch-akademischen Umfelds der Kantonsschulen zu behalten. Mit Blick auf dieses Resultat sagte Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg im Anschluss an die Synode: «Mit der beschlossenen Änderung erhält der Kirchenrat die Möglichkeit, die neue Ausgangslage zu prüfen. Es ist klar, dass die Präsenz an den Kantonsschulen in der heutigen Form nicht mehr weitergeführt werden kann.»
Die Umsetzung des neu formulierten Auftrags werde im Rahmen einer Gesamtschau aller Angebote der reformierten Landeskirche für Jugendliche und junge Erwachsene erfolgen, so Weber. Sie müsse an den Angeboten der Kirchgemeinden anknüpfen und auf diese aufbauen. Da die bisherige Präsenz an den Kantonsschulen ökumenisch verantwortet war, sei nun auch eine Absprache mit der Römisch-katholischen Landeskirche erforderlich.
Flexibilisierung der Wohnsitzpflicht begrüsst
Die anderen Geschäfte waren kaum umstritten: Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von 294’700 Franken und einem unveränderten Zentralkassenbeitrag von 2,3 Prozent wurde einstimmig bewilligt. Die vom Kirchenrat vorgeschlagene Flexibilisierung der Wohnsitz- und Residenzpflicht für Pfarrpersonen wurde begrüsst. Mit der Neugestaltung bekommen die Kirchgemeinden mehr Handlungsoptionen. Sie können eine für ihre Situation passende Lösung beschliessen.
Für Diskussionen sorgte die Motion zur Senkung des Zentralkassenbeitrags von derzeit 2,3 Prozent auf 1,8 Prozent. Die Synodalen folgten der Argumentation des Kirchenrats und lehnten die Motion – mit zwei Gegenstimmen der Motionärinnen – deutlich ab. (az)