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Abfuhr für die Krankenkassen: Aargauer Spitäler dürfen mehr verrechnen

Die Krankenkassen wehrten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den provisorischen Tarif für ambulante ärztliche Leistungen (Tarmed) im Aargau. Dieses hat nun entschieden.

Im Juni 2023 kündigten die Aargauer Spitäler die Tarifverträge für ambulante ärztliche Leistungen (Tarmed) sowie die Physio- und Ergotherapie.Damit zwangen sie die in Einkaufsgemeinschaften organisierten Krankenkassen zu Neuverhandlungen.

Weil man sich nach der Kündigung nicht einigen konnte, definierte der Kanton Aargau im Januar 2024 einen provisorischen Tarif. Der Gesundheitsverband forderte eine Anpassung an die Teuerung, was einer Erhöhung um 7 Rappen auf 96 Rappen entspricht. Der Kanton erhöhte den Wert tatsächlich – das erste Mal seit 18 Jahren. Allerdings nur um 2 Rappen auf 91 Rappen.

Für die CSS sowie weitere durch die Tarifsuisse AG vertretene Krankenkassen ist das trotzdem zu viel. Sie stören sich daran, dass der Arbeitstarif höher ist als der bisher geltende und beschwerten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun entschieden – und zwar gegen die Krankenkassen.

Spitäler werden künftig besser entschädigt

Den Krankenkassen zufolge hätte das Departement für Gesundheit und Soziales den provisorischen Tarif bei 89 Rappen festsetzen sollen – also jenem Tarif, der bisher galt. Die Verfügung des Kantons verletzte «die Grundsätze des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zur Tariffestsetzung, das gesetzlich statuierte Verhandlungsprimat und die Vertragsautonomie der Tarifpartner», argumentierten sie.

Mit der Gutheissung der Beschwerde könnte zudem sofort ein Endentscheid herbeigeführt und damit Zeit oder Kosten gespart werden. Zudem bestehe schlicht kein Anlass, einen erhöhten Arbeitstarif festzusetzen, da sich die Vorinstanz «ohne sachliche Gründe von der bundesverwaltungsgerichtlichen Praxis abkehre», kritisierten sie.

Für das Bundesverwaltungsgericht war diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Der Entscheid über den Arbeitstarif könne weder das Genehmigungs- noch das Tariffestsetzungsverfahren ersetzen. Folgte man dem Antrag der Krankenkassen, würde lediglich ein anderer provisorischer Tarif festgesetzt. Ein Endentscheid läge damit nicht vor.

Seit 2006 betrug der Tarif unverändert 89 Rappen

Hans Urs Schneeberger vom Aargauer Gesundheitsverband Vaka zeigt sich erfreut über diesen Entscheid: «Für uns ist das ein positives Zeichen.» Weil der Arbeitstarif höher sein dürfe als der bisherige Tarif, könne der Teuerung zumindest teilweise Rechnung getragen werden. Für Schneeberger ist aber klar: «Der definitive Tarif muss höher sein als 91 Rappen.» Dieser steht im Kanton Aargau noch aus.

Der Preis einer ärztlichen Leistung bei ambulanten Behandlungen ist in der Tarifstruktur Tarmed festgelegt. Der Katalog umfasst rund 4600 verschiedene Leistungen. Diese werden jeweils mit einem Wert multipliziert, der von Leistungserbringern und Krankenkassen ausgehandelt wird – dem sogenannten Taxpunktwert. So ergeben sich die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen. Im Kanton Aargau betrug der Taxpunktwert seit 2006 unverändert 89 Rappen.

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Spitäler gestiegen, ohne dass im Aargau der Taxpunktwert angepasst wurde. Das führt dazu, dass die Spitäler ambulante Behandlungen nicht mehr kostendeckend durchführen können. Laut dem Aargauer Gesundheitsverband (Vaka) bleiben die Spitäler und Kliniken bei jedem ambulanten Fall auf rund 25 Prozent der Kosten sitzen.