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Nationaler Terrorausschuss: Bundesrat stärkt Koordination zwischen Behörden

Im Falle einer terroristischen Bedrohung ist eine effiziente Koordination der Behörden unabdingbar. Der Bundesrat stärkt deshalb die Zusammenarbeit und schafft einen nationalen Terrorausschuss.

Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz ist seit mehreren Jahren erhöht. Zu dieser Einschätzung gelangt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Dass die Gefahr real ist, bewies der mutmasslich terroristische Anschlag am 24. November 2020. Eine 28-jährige Schweizerin attackierte in der Manor-Filiale in Lugano zwei Frauen mit einem Messer.

Um für solche Fälle besser gerüstet zu sein, stärkt der Bundesrat die Koordination zwischen Bund und Kantone. Er hat am Mittwoch entschieden, einen nationalen Terrorausschuss zu schaffen. Die notwendige Verordnung tritt Anfang 2023 in Kraft.

Der Ausschuss soll als politisches Koordinationsgremium in einer Terrorlage die zuständigen Regierungsmitglieder von Bund und Kantonen zusammenführen. Einberufen und geleitet wird er von Justizministerin Karin Keller-Sutter, wie das Bundesamt für Polizei Fedpol in einer Mitteilung schreibt. Weiter vertreten sind im Ausschuss Bundeskanzler Walther Thurnherr, das Präsidium der kantonalen Justizdirektoren wie auch die Polizeidirektoren der betroffenen Kantonen.

Verantwortlichkeiten bleiben gleich

Aus Sicht des Bundesrates besteht Bedarf an einer koordinierten, politischen Führung und Kommunikation. «Das gilt insbesondere in einer überregionalen Terrorlage, sei es nach einem Anschlag, während einer langanhaltenden Terrorbedrohung oder bei einer terroristisch motivierten Geiselnahme», argumentiert der Bundesrat.

Aufgabe des Ausschuss ist es, in so einer Situation Informationen zu beschaffen, zu analysieren und Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten. Unangetastet bleiben die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Behörden von Bund und Kantonen. Heute liegt die Strafverfolgung terroristischer Taten in der Zuständigkeit des Bundesrates. Dagegen sind die kantonalen Behörden für die operative Bewältigung vor Ort verantwortlich. (rwa)